Viel Kritik an der Terrassengebühr

Meerbuscher Gastronomen müssen für Außennutzung zahlen. Viele halten die Art der Berechnung für ungerecht.

Foto: Ulli Dackweiler

In gut fünf Wochen, zum 1. April, müssen Meerbuscher Gastronomen wieder in die Tasche greifen — die einen tief, die anderen tiefer, denn die Stadt Meerbusch sammelt die sogenannte Terrassengebühr ein. 2013 hat der Stadtrat die „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für gastronomische Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ beschlossen. Dahinter steht der Gedanke, dass Gastronomen, die durch die Nutzung öffentlichen Straßenraums wirtschaftlichen Gewinn erzielen, dafür eine Gebühr an die Allgemeinheit entrichten müssen.

Werner Schmalbach, Eigentümer und Verpächter des „La Pähd“ in Lank, ist einer der größten Kritiker dieser Regelung. „Seit 2013 wurde die Sondernutzungssatzung nicht bearbeitet, dabei steckt sie voller Unzulänglichkeiten und Ungerechtigkeiten“, sagt er. De facto sei die Terrassengebühr in Meerbusch eine Gebühr ohne Einnahme.

Werner Schmalbach hat sich die aktuellen Zahlen beim Ordnungsamt besorgt. „Bei der Berechnung der Terrassengebühr ging man 2013 von einer Einnahme von 32 592 Euro aus“, sagt er: „Nur liegen die Einnahmen auch vier Jahre nach der Einführung ein Drittel unter der prognostizierten Zahl: 2016 wurden 22 600 Euro eingenommen. Davon müssen aber auch Gewerbesteuermindereinnahmen, die die Gastronomen steuerlich absetzen können, abgezogen werden, genauso wie der Lohn der Arbeitskraft in der Verwaltung, die sich mit der Terrassengebühr beschäftigt — das wird von der Politik ganz häufig verdrängt.“

In der Konsequenz, sagt Schmalbach, hätten viele Meerbuscher Gastronomen ihre Außenflächen verkleinert. Gerade bei den „Kleineren“ wie Eisdielen, Bierlokalen und Cafés, die die Gebühr nicht einfach in einem 50-Euro-Menü verstecken könnten, sei dies zu sehen. „Das muss auch den Gästen negativ aufgefallen sein.“

Stadtsprecher Michael Gorgs stellt klar: „Biergärten oder Außenterrassen auf privatem Grund und Boden sind nicht betroffen. In die Berechnung fließen lediglich Terrassen auf öffentlichem Grund ab einer Größe von zehn Quadratmetern ein.“

Werner Schmalbach, Eigentümer des „La Pähd“ in Lank

Mit einer Gebühr von zwei Euro pro Quadratmeter und Monat liege Meerbusch im Vergleich zu den Kreiskommunen im Mittelfeld, landesweit eher im unteren Level, so Gorgs. Ein paar Gastwirte hätten ihre Terrassen nach Einführung der Satzung tatsächlich verkleinert, einige seien aber auch wieder gewachsen.

Und wie sehen andere Meerbuscher Gastronomen die Terrassengebühr? In Meerbusch herrsche eine Sondersituation, sagt zum Beispiel Simone Menk, Inhaberin der Rösterei „Kaffeemone“ in Lank: „Wir sind von gutem Wetter abhängig und oft ist im Dorf nicht viel los.“ Deswegen seien die Gebühren unangemessen. Für ihre 43 Quadratmeter Außenbereich, sagt Menk, zahle sie pauschal 1000 Euro im Jahr — auch bei schlechtem Wetter.

„Ungerecht“ nennt auch Olaf Wlodarczyk die Meerbuscher Terrassengebühr. Für die ungefähr 70 bis 80 Quadratmeter im Außenbereich des „Café und Confiserie Adams“ in Büderich zahlt er 1400 Euro im Jahr. „Wir bereichern das Stadtbild und tragen zur Attraktivität der Stadt bei“, sagt der Gastronom. Es sei nicht gerechtfertigt, Gebühren zu zahlen und keinerlei Gegenleistung zu bekommen.

Klaus Marcon vom Eiscafé „Palatini“ in Osterath sieht die Lage dagegen nicht so ernst. „Es ist natürlich nicht erfreulich, da wir jetzt Ausgaben haben, die wir vorher nicht hatten“, sagt er: „Aber die Gebühren halten sich halbwegs im Rahmen.“ Marcon zahlt für rund 35 Quadratmeter Terrasse etwa 800 Euro im Jahr. Eine Regelung wie in Düsseldorf, bei der Gastronomen höhere Gebühren für die Sommermonate zahlen und im Winter nur dann Gebühren anfallen, wenn die Nutzung öffentlicher Straßen zu gastronomischen Zwecken beantragt wird, hielte Marcon auch in Meerbusch für sinnvoll. „Das wäre jedenfalls gerechter“, sagt er.

Claudio Colussi, Betreiber des Eiscafés Dolomiti in Osterath, ist über die Terrassengebühren verärgert. „Wenn ich den Platz vor dem Café nutze und dafür zahlen muss, ist das in Ordnung. Aber ich muss auch bei Nichtnutzung zahlen.“ Er fände es sinnvoller, bei Bedarf jedes Jahr für den gewünschten Zeitraum eine Genehmigung zu beantragen. Aktuell zahlt er 1020 Euro pro Jahr für 40 Quadratmeter.