Klage gegen Baupläne an Grabenstraße

Die Nachbarn ziehen vor Gericht: Auf dem Gartengrundstück einer denkmalgeschützten Villa in Büderich soll ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus entstehen. Der erste Bauvorbescheid stammt aus dem Jahr 2000. Die Entscheidung sei ohne Weitsicht getroffen worden.

Foto: H.-J. Bauer

Darf auf dem Gartengrundstück neben einer denkmalgeschützten Villa aus den 1920er Jahren gebaut werden und wenn ja, was? Diese Frage beschäftigt Politik, Verwaltung und Anwohner des Büdericher Villenviertels mittlerweile seit mehr als 30 Jahren. Endgültig beantwortet ist sie trotz zweier Urteile des Verwaltungsgerichts und einer mittlerweile existierenden Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage noch immer nicht. Gegen letztere haben Nachbarn im Dezember erneut Klage eingereicht.

Konkret geht es um ein 735 Quadratmeter großes, spitz zulaufendes Eckgrundstück, den ehemaligen Garten der unter Denkmalschutz stehenden Villa an der Grabenstraße 1. Dort soll ein Sechs-Parteien-Haus entstehen. Die Planungen reichen weit zurück.

Mitte der 1990er Jahre wurde der Garten vom Denkmalgrundstück abgespalten. Bereits im Jahr 2000 hatte die Stadt einen Bauvorbescheid erteilt, auf dessen Grundlage Pläne für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen, Turm und futuristischem Bogendach entstanden. Die Politik hatte dafür die notwendige denkmalrechtliche Erlaubnis verweigert, das Gericht sah das anders und verpflichtete die Stadt. „Die Pläne“, erinnert sich CDU-Ratsherr Werner Schoenauer, „wurden von uns als erhebliche Beeinträchtigungen des benachbarten Denkmals angesehen“. Im November 2011 legte der Grundstückseigentümer deshalb einen verkleinerten, „konservativeren“ Entwurf für ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Staffelgeschoss und Tiefgarage vor, der vom Planungsausschuss 2014 mehrheitlich gebilligt wurde, weil er sich, wie es hieß, in Form und Baumasse von dem ersten deutlich unterschied.

Wolfgang Benger, Stadtplanung und Bauaufsicht

Der Vorbescheid einschließlich der beantragten denkmalrechtlichen Erlaubnis wurde erteilt, sah jedoch mit Rücksicht auf das benachbarte Denkmal vor, dass die beantragte Balkontiefe reduziert und die Stellplätze nur in der Tiefgarage zugelassen werden. Auch die Zufahrt zur Niederlöricker Straße sollte entfallen. Und auch dagegen wurde vom Grundstückseigentümer geklagt.

Diesmal hielt das Gericht die Bedenken der Stadt für berechtigt, auch mit Rücksicht auf die Verkehrssituation.

Die neue Planung gibt nun aus Südosten eher den Blick über den Garten auf das Baudenkmal frei. Zufrieden, sagt Werner Schoenauer, sei die Politik mit den Plänen an dieser Stelle trotzdem nie gewesen — genauso wenig wie die sachkundigen Anwohner. Der Entwurf, heißt es, sei mangelhaft, die Zeichnung absolut unzureichend. Weder seien die Grundstücksdimensionen des Wohnhauses genau erkennbar, noch der Abstand zur benachbarten Wohnbebauung.

Mit dieser unpräzisen Darstellung habe der Ausschuss die benötigte denkmalrechtliche Erlaubnis niemals ruhigen Gewissens erteilen dürfen, sagt ein Nachbar. „Der Planungsausschuss hat damals eine Entscheidung getroffen, deren Tragweite er nicht erkannt hat. Die Meerbuscher werden sich nach Realisierung des Vorhabens die Augen reiben.“ Noch tut sich allerdings nichts auf dem verwunschen wirkenden Eckgrundstück. „Eine Baugenehmigung liegt vor. Gegen diese wird derzeit vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt“, bestätigt Wolfgang Benger, bei der Stadt Meerbusch zuständig für den Bereich Bauberatung, Baugenehmigung und Bauvoranfragen in Büderich.

Die umfangreichen Akten wurden dem Gericht Anfang Dezember übersandt. Eine Klagebegründung liegt noch nicht vor.