Konverter-Standort: Der Streit geht weiter
Drei SPD-Bürgermeister aus dem Rhein-Kreis fordern neue Bewertung der Fläche in Osterath. Hintergrund sei eine veränderte Rechtslage.
Muss Osterath jetzt wieder den Konverter fürchten? Ein neuer Vorstoß der Bürgermeister aus Rommerskirchen, Grevenbroich und Dormagen könnte dafür sorgen, dass der gefürchtete Riesenklotz doch nach Osterath kommt. Die Bürgermeister Erik Lierenfeld (Dormagen), Klaus Krützen (Grevenbroich) und Martin Mertens (Rommerskirchen), alle mit SPD-Parteibuch, haben sich schriftlich an ihren SPD-Regionalratsvertreter Rainer Thiel gewandt. Er solle sich dafür einsetzen, dass Osterath bei der Standortsuche für den Konverter wieder priorisiert wird. Begründet wird dies mit einer neuen Verwaltungsvorschrift.
Meerbuschs Stadtchefin Angelika Mielke-Westerlage (CDU), die den Bürgermeisterprotest gestern öffentlich machte, zeigt sich verärgert. „Ich hätte mir schon gewünscht, dass mich die drei Amtskollegen informieren.“ Eigentlich hatte Mielke-Westerlage die Konverter-Akten schon in den Schrank gepackt. „Ich habe sie jetzt wieder rausgeholt.“ Sie hat einen Anwalt beauftragt, den Vorgang zu prüfen.
Der Konverter-Streit — er hat eine Vorgeschichte: Nach monatelangem Streit, Bürgerprotesten und politischem Druck hatte sich die Firma Amprion Ende 2014 eigentlich entschieden, Osterath als Standort für den 20 Meter hohen und 200 mal 100 Meter großen Stromkonverter zu streichen. Ein Gutachten war zum Ergebnis gekommen, dass der Standort Osterath einen deutlichen Eignungsnachteil aufweist, weil der angestrebte Mindestabstand von 500 Metern zur geschlossenen Wohnbebauung nicht einzuhalten ist. Stattdessen wurden die Kaarster Dreiecksfläche an der A 57 und der Standort Gohr/Widdeshoven ausgewählt.
Angelika Mielke-Westerlage, Bürgermeisterin
Die drei SPD-Bürgermeister, in deren Städtedreieck der Standort Gohr liegt, befürchten jetzt, dass der Bau auf der Kaarster Dreiecksfläche nicht realisiert werden kann und am Ende der Konverter in ihrer Nachbarschaft in Gohr gebaut wird. Ihre Sorge begründen sie damit, dass die Kaarster Dreiecksfläche im Regionalplan noch als Auskiesungsfläche vorgesehen ist. Amprion als mit dem Bau des Konverters beauftragtes Unternehmen hat zwar beantragt, die Fläche als Auskiesungsfläche aus dem derzeit in der Aufstellung befindlichen Regionalplan zu nehmen. Dies aber droht zu scheitern. Wie Stadtchefin Mielke-Westerlage erklärt, wird das von der Bezirksplanungsbehörde damit begründet, dass es eine landesweite Festlegung von Auskiesungsflächen gibt und mit Herausnahme der Kaarster Fläche die ganze Konzeption zu kippen droht. Amprion könnte ein Zielabweichungsverfahren einleiten. Dieses erfordert aber das Einvernehmen Kaarsts. Das ist nicht in Sicht.
Der Rommerskirchener Gemeindechef Mertens will sich jetzt wappnen: Er hat eine Anwaltskanzlei beauftragt, die untersuchen sollte, was passiert, wenn Kaarst im Regionalplan Auskiesungsfläche bleibt; ob dann die bisher angewendeten Suchkriterien zu einer rechtmäßigen Planungsentscheidung führen können. Der Anwalt kommt zum Ergebnis, dass eine neue Verwaltungsvorschrift zur 26. Bundesimmissionsschutzverordnung über elektromagnetische Felder in Kraft getreten ist, die bei der seinerzeitigen Aufstellung des Kriterienkataloges noch nicht in Kraft war und somit nicht berücksichtigt werden konnte. Kernbotschaft: Die Frage des Abstands der Wohnbebauung dürfe kein hartes Kriterium bei der Standortwahl mehr darstellen. Nach neuer Lage dürfe der Abstand zum Konverter lediglich bei Flächen, die innerhalb des Bereichs von 100 Metern zum Konverter liegen, eine Rolle spielen. „Unserer Ansicht nach müsste in Konsequenz des Wegfalls des Kriteriums des größtmöglichen Abstands eine Rückkehr zum ursprünglichen Kriterienkatalog im Sinne einer Priorisierung nach rein planerischem Fachrecht stattfinden“, heißt es im Schreiben der drei Bürgermeister an das Regionalratsmitglied Rainer Thiel. Konsequenz sei, „dass nunmehr der Standort Osterath priorisiert werden muss“.
Amprion-Sprecherin Joëlle Bouillon erklärte: „Aus unserer Sicht ändert die neue Verwaltungsvorschrift nichts.“ Für Amprion sei auch damals schon klar gewesen, dass die erforderlichen Abstände zur Wohnbebauung auch in Osterath eingehalten werden. Die Entscheidung gegen Osterath sei auch wegen der geplanten Höhe der Anlage und dem Anwohnerwunsch gefällt worden.