Lkw-Verbot: Nierster fordern neue Schilder
Das Thema sorgt weiter für Aufruhr. Mehr als 50 Personen kamen zur Bürgerversammlung.
Der Vorstand des Nierster Bürgervereins staunte angesichts der Besucherzahlen der jüngsten Bürgerversammlung. Mehr als 50 Menschen diskutierten am Donnerstagabend, ob und wie sich der Lkw-Verkehr von dem Ort fernhalten lässt. So viele hatten schon lange nicht mehr an einer Sitzung teilgenommen, erklärte Vorstandsmitglied Hans-Wilhelm Webers.
Einig waren sich alle, dass zu viele Lastwagen über 3,5 Tonnen durch Nierst fahren — obwohl es nicht erlaubt ist. Einig waren sie sich auch, dass die Fahrer der Transporte meist nicht schuld seien. Diese seien vielmehr Opfer einer unzureichenden Beschilderung zum Krefelder Rheinhafen. Und so fordern die Nierster, dass schon auf der A 57, spätestens aber direkt nach den Abfahrten deutlich ausgeschildert werden müsse, dass die Durchfahrt durch Nierst verboten ist.
Die konkreteste Anregung machte Andrea Blaum vom Bund für Umwelt und Naturschutz, die die Bürger dazu ermutigte, nicht nur neue Schilder zu fordern, sondern auch genau zu beschreiben, wie diese aussehen und wo sie aufgestellt werden sollen. Sie riet dazu, vergleichbare Schilder zu fotografieren und dann — je nach Zuständigkeit — bei Straßen NRW oder dem Rhein-Kreis Neuss auch genau anzugeben, welcher Standort für das Beispielschild ideal wäre. „Ein sehr guter Vorschlag“, sagte Webers.
Ob man nicht mit Pollern Engstellen an den Straßen bauen könne, so dass die großen Lkw gar nicht erst durchfahren können, regte eine Bürgerin an. Das allerdings würde auch die Fahrzeuge der Landwirte ausbremsen und sei deshalb nicht sinnvoll, erklärte der Vorstand. Versenkbare Poller indes könne man als Idee aufnehmen.
Außerdem sollen, so entschied es das Plenum, die Bürger künftig alle Lkw-Fahrer anzeigen, die das Durchfahrverbot missachten. Dazu sollten sie das Kennzeichen fotografieren und mit Zeitangabe und Verstoß an die Polizei senden.
Polizeisprecherin Daniela Dässel erklärte auf Anfrage, dass dies möglich sei: „Privatpersonen können Ordnungswidrigkeiten bei der Polizei anzeigen.“ Diese müssen unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte genau dokumentiert werden: So dürfe man zwar ein Nummernschild fotografieren, nicht aber eine Person, wenn diese nicht damit einverstanden ist.