Kinderbetreuung in Meerbusch Stadt geht gegen leere Kita-Gruppen vor
Meerbusch · Am Laacher Weg sind wegen Personalmangels nur drei von sechs Gruppen besetzt. Das könnte sich noch in diesem Jahr ändern.
Seit fast genau drei Jahren läuft der Betrieb in der 2020 errichteten Kindertagesstätte „Rheinräuber“ am Laacher Weg in Büderich. Anstatt wie ursprünglich geplant in sechs Gruppen werden die Kinder dort jedoch nur in drei Gruppen betreut – Grund dafür ist der Personalmangel. Da in Büderich aber dringend Kita-Plätze gebraucht werden und zudem ein Zuschuss für die Investitionskosten seitens des Landes von der Inbetriebnahme aller Plätze abhängt, wird die Stadt nun handeln. Wie der Jugendhilfeausschuss nun entschieden hat, soll die Stadt die drei leerstehenden Kita-Gruppen am Laacher Weg selbst übernehmen oder an einen freien Träger vergeben – das städtische Gebäude, in dem die Kita Rheinräuber untergebracht wird, wird dann gemeinsam von zwei Einrichtungen genutzt.
Die Büdericher Kita ist ein modernes Haus mit Holz- und Glaselementen sowie einem schönen Außengelände. 43 Kinder im Alter über drei Jahren und zwölf U3-Kinder werden in den drei Gruppen betreut. Im pädagogischen Programm wird ein besonderer Fokus auf Sprachförderung gelegt – davon profitieren auch Kinder mit nicht-deutscher Muttersprache. Die intensive Betreuung und der Austausch mit den Familien stehen nach wie vor jedoch der akuten Personalnot gegenüber. Fast alle Einrichtungen klagen über zu wenig Mitarbeiter, der Arbeitskräfte-Markt ist leer. Entsprechend konnte die Kita Rheinräuber bei ihrer Eröffnung im Jahr 2020 nur mit zwei Gruppen starten, eine dritte für Kinder im Alter unter drei Jahren wurde im Oktober 2022 eröffnet, allerdings ist es dem Träger, der Kinderzentren Kunterbunt GmbH, nicht gelungen, genug Personal für den Betrieb der drei weiteren, eigentlich geplanten Gruppen zu akquirieren. Auch aktuell wirbt Kunterbunt – die auch die Kita Nepumuk in Büderich betreibt – am Zaun am Laacher weg mit einem Plakat um neue Mitarbeiter.
„Wir als Stadt haben am Markt einen besseren Stand als freie Träger, sind ein beliebter Arbeitgeber“, sagt Peter Annacker, Meerbuschs Dezernent für die Bereiche Jugend, Soziale Hilfen und Schule, Sport, Kultur, im Jugendhilfeausschuss. Tatsächlich sind einige städtische Kitas über dem Mindestmaß besetzt, so, dass es Möglichkeiten gebe, die benötigten Stellen für die drei fehlenden Gruppen am Laacher Weg zu besetzen. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses votierten einstimmig für ein Eingreifen der Stadt. die Betriebsaufsicht des Landschaftsverbandes Rheinland hat bereits generelles Einverständnis für eine gemeinsame Nutzung des Kita-Gebäudes durch zwei Einrichtungen signalisiert.
Über gemeinsame Nutzung werden Gespräche geführt
Denn der Bedarf ist groß. Aktuell gibt es in Büderich fast 30 Ü3 und fast 50 U3-Kinder, die im Kitanavigator als einen Platz suchend erfasst sind. Dass drei baulich vorhandene Gruppen vor diesem Hintergrund seit drei Jahren unbesetzt sind „können wir nicht mehr hinnehmen“, so Annacker. Dazu kommt ein finanzieller Aspekt, denn zur Finanzierung des Neubaus – der der Kunterbunt GmbH mietfrei auf 20 Jahre überlassen wurde – und dessen Ausstattung wurde ein Investitionskostenzuschuss für 20 U3-Plätze und 75 Ü3-Plätze aus dem „Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025“ beantragt. Dessen letzte Rate über rund 840 000 Euro kann erst abgerufen werden, wenn alle Plätze vergeben sind – mit Frist bis zum Jahresende 2024.
Über die gemeinsame Nutzung werden die Verwaltung und die Kunterbunt GmbH nun Gespräche führen. Wann die drei fehlenden Gruppen am Laacher Weg besetzt werden können, kann noch nicht sicher vorausgesagt werden – allerdings ist ein Start noch in diesem Jahr nicht unmöglich. Finanziell rechnet die Stadt, sollte sie die Trägerschaft übernehmen, damit, dass Kindpauschalen in Höhe von rund 626 000 Euro pro Kindergartenjahr anfallen werden, abzüglich der Refinanzierung durch das Landesjugendamt und den Elternanteil bleibt eine Beteiligung von gut 248 000 Euro. Für die Gruppen werden sechs Vollzeit-Fachkräfte, eine Ergänzungskraft sowie gegebenenfalls eine Teilzeitkraft in der Küche benötigt, die über die Kindpauschale finanziert werden.