Meerbusch: Müllmann brach in Haus ein
Urteil: Der vorbestrafte Mann muss 18 Monate ins Gefängnis.
Meerbusch. Lange hatte Michael R. bestritten, während seiner beruflichen Tour als Müllmann ein Haus ausspioniert zu haben und später dort eingebrochen zu sein. Wenige Minuten vor dem Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht zeigte er am Freitag aber plötzlich Reue: "Ich will hier die Wahrheit sagen. Ich hab’s getan", sagte der 35-jährige, einschlägig vorbestrafte Mann.
Im Juli 2009 hatte Michael R., der zur Tatzeit als Müllmann arbeitete, einen Hausbewohner bei seinen Urlaubsvorbereitungen beobachtet. Nach Dienstschluss fuhr R. erneut zum Haus, hebelte ein Kellerfenster auf und stahl Schmuck, Musikinstrumente, Bargeld, EC- und Kreditkarten. Der Schaden: 20 000 Euro. Noch am selben Nachmittag hob er mit der gestohlenen EC-Karte 1000 Euro ab, weitere Versuche scheiterten.
Das Neusser Amtsgericht verurteilte den Mann im Februar dieses Jahres wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und Computerbetrugs zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Gestern nun entschied das Landgericht in Düsseldorf, dass diese Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. "Sie haben lange mit dem Geständnis gezögert, sind immer wieder straffällig geworden", begründete die Vorsitzende Richterin dieses Urteil. "Sie haben keine Bewährung verdient."