Reiterhof ist weiterhin Streitpunkt
Die gesamte Hofanlage ist denkmalgeschützt. Nicht nur das Haus, wie angenommen.
Die Langst-Kierster dürfte diese Nachricht nicht wirklich beruhigen. Zwar wird der geplante Neubau eines modernen Mehrfamilienhauses auf dem Gelände des historischen früheren Reiterhofs wohl nicht wie derzeit geplant umgesetzt. Die Verwaltung hat das Vorhaben nach lauten Protesten ausund der Anfrage der Grünen im Planungsausschuss noch einmal aus denkmalschutzrechtlicher Sicht unter die Lupe genommen. Eine umfängliche Entwarnung gibt es aber nicht.
Die Gebietsreferentin des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland beim Landschaftsverband (LVR) regt zwar dringend an, die Planung zu überarbeiten, hält den Neubau als Mehrfamilienhaus aber weiterhin für umsetzbar. Das teilt die Verwaltung dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften in einer Beschlussvorlage zur nächsten Sitzung am 6. Dezember mit. Zunächst wird dem Gremium allerdings empfohlen, dem Bauantrag für das Mehrfamilienhaus keine denkmalrechtliche Erlaubnis nach Paragraf 9 Denkmalschutzgesetz NRW zu erteilen — weil die gesamte Anlage des alten Vierkanthofs offenbar doch schützenswerter ist, als anfangs kommuniziert wurde.
Vor gut zwei Wochen, bei der letzten Sitzung des Planungsausschusses, hatte Michael Assenmacher, Technischer Beigeordneter und Baudezernent im Meerbuscher Rathaus, noch selbstsicher erklärt, allein das historische Wohnhaus stehe unter Denkmalschutz. Ausschussmitglieder und Zuhörer bezweifelten das allerdings. Daraufhin wurde gründlich geprüft. Doch warum erst jetzt?
Stadtverwaltung
Der am 29. April erteilte Vorbescheid beinhaltete auf Antrag des Bauherrn explizit keine Prüfung der denkmalrechtlichen Belange, heißt es in der schriftlichen Erklärung der Stadt an den Ausschuss. Und weiter: „Dies sollte dem nun vorliegenden Bauantragsverfahren vorbehalten bleiben; ein solches Verfahren ist nicht ungewöhnlich.“
Bislang, heißt es von der Verwaltung, sei davon ausgegangen worden, dass nur das Wohnhaus als Denkmal geschützt ist. Dies sei nach nunmehr vorliegenden Erkenntnissen aber nicht der Fall. Vielmehr sei aufgrund der Information des Landschaftsverbands und einer Ortsbesichtigung der unteren und oberen Denkmalbehörde im September die gesamte Vierkanthofanlage als Denkmal im Sinne des Paragrafen 3 Denkmalschutzgesetz NRW eingetragen und in ihrer Gesamtheit schützenswert.
Dennoch, heißt es weiter, gehe die Eintragung bis auf das Wohnhaus, dessen Raumstruktur als erhaltenswert erwähnt wird, nicht präzise auf die einzelnen Baukörper der Anlage ein. Schutzziel sei vielmehr die Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Anlage.
So kann der nördliche Wirtschaftstrakt von den Experten anscheinend nicht ins 18. Jahrhundert datiert werden. Vielmehr handele es sich um ein nachträglich — wahrscheinlich in den 1960er Jahren — errichtetes Gebäude.
Substanziell sei das heutige Stallgebäude dem Wohnhaus, das um 1730 erbaut wurde, nicht gleich zu setzen. Der LVR und die Stadt sind sich deshalb einig, dass vor allem die städtebauliche Figur der Vierkanthofanlage in geschlossener Form geschützt ist. Auf dieser Grundlage wurde der Abriss des Stallgebäudes am 31. Oktober genehmigt. „Der Neubau, der an diese Stelle tritt, muss allerdings die Rahmenbedingungen der Denkmalpflege erfüllen und zur Erhaltung des Erscheinungsbildes einer geschlossenen Hofanlage beitragen“, so die Stadt. „Die Planung des Mehrfamilienhauses in der bisher vorliegenden Form ist nicht denkmalverträglich.“
Die Gebietsreferentin des LVR schlägt deshalb vor, dass der neue Baukörper die Riegelform des Bestandsbaus aufnimmt, der jetzt die Anlage von Norden aus einfasst. Akzeptabel sei ein Gebäude auf dem vorgegebenen, rechteckigen Grundriss mit Satteldach und klar gegliederten Lochfassaden, das in der Höhe dem Bestand angepasst wird, heißt es.