SPD-Ratsfrau kritisiert Notunterkunft

Heidemarie Niegeloh sieht die Räume in der Barbara-Gerretz-Schule, die für Asylbewerber hergerichtet werden, als „menschenunwürdig“ an.

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Bis zu 150 Flüchtlinge sollen in den Klassenräumen der Barbara-Gerretz-Schule in Osterath beherbergt werden. Nach bisherigen Plänen der Verwaltung sollen sich je zehn Personen einen Raum mit Tisch und Bett teilen, alle 150 teilen sich die Turnhalle als Küchen-, Speise- und Aufenthaltsraum. Heidemarie Niegeloh, SPD-Ratsfrau, hält diese Planung für untragbar. Nach ihrer Kritik im Bauausschuss hat sie jetzt nachgelegt: Die SPD würde weiter „menschenwürdige Standards einfordern“, teilt Niegeloh mit. „Alte, Junge, Männer, Frauen und Kinder, möglicherweise auf Jahre, werden in der ehemaligen Schule leben. Andere Häuser mit kleineren Einheiten und sozial geförderter Wohnraum sind in Meerbusch absolute Mangelware, weil nicht gewollt und nicht gebaut“, schreibt sie. Niegeloh hält es für nicht zumutbar, dass Kinder in dieser Atmosphäre Hausaufgaben machen oder Babys gestillt werden. Niemand außer den geflüchteten Menschen müsse in Meerbusch unter solchen Bedingungen leben, kritisiert Niegeloh. „Vielleicht glaubt der Eine oder Andere, dass man es den Flüchtlingen nicht zu schön machen darf. Was ist das für eine Haltung?“

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Michael Gorgs, Stadtsprecher

Die Meerbuscher Stadtverwaltung verteidigt ihre Planung und kritisiert insbesondere Niegelohs Formulierung in Bezug auf die Menschenwürde. „In Meerbusch ist kein Flüchtling menschenunwürdig untergebracht“, sagt Stadtsprecher Michael Gorgs auf Anfrage. „Es ist nicht so, dass die Flüchtlinge dauerhaft in der Barbara-Gerretz-Schule wohnen.“ Anerkannte Flüchtlinge hätten Anrecht auf eine Wohnung. Gorgs sieht Meerbusch bei der Beherbergung auf einem Niveau mit vielen anderen Kommunen: „Man kann natürlich viel mehr machen, aber es muss praktikabel bleiben.“ Er verweist insbesondere auf den zeitlichen Druck, den die Stadt habe.

Unterdessen hat der Meerbuscher CDU-Landtagsabgeordnete Lutz Lienenkämper gestern Kritik an der rot-grünen Landesregierung geäußert. Die Zuwendungen des Landes, sogenannte Flüchtlingspauschalen, würden die realen Flüchtlingszahlen in den Kommunen ausblenden. 8,9 Millionen Euro mehr an Zuwendungen müssten die Kommunen im Rhein-Kreis eigentlich erhalten. Heruntergerechnet auf Meerbusch bedeute dies, dass die Stadt laut Gesetz 5,8 Millionen Euro an Flüchtlingszuwendung erhält, unter Beachtung der realen Flüchtlingszahlen aber 6,9 Millionen Euro erhalten müsste. Dies ergibt eine Differenz von 1,1 Millionen Euro.

Zum Hintergrund: Nach dem aktuellen Gesetzentwurf zur Flüchtlingspauschale wird nicht die Zahl der Flüchtlinge zum 1. Januar 2016 zum Maßstab der Höhe der Landesmittel genommen, sondern ein Prognosewert von Oktober 2015. Die Landesregierung müsse die Flüchtlingspauschale anpassen, fordert Lienenkämper. „Diesen Betrag brauchen auch andere Kommunen, um keine Steuern zu erhöhen oder Aufgaben zu reduzieren.“