Staatsanwalt: 18-Jähriger soll neun Jahre ins Gefängnis

Ein junger Mann soll seine Mutter erstochen haben. Gestern wurden die Plädoyers gehalten. Die Verteidigung beantragte eine Jugendstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

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Düsseldorf. Dass es sich um Totschlag — keinen Mord — gehandelt haben soll, darin sind sich die Staatsanwaltschaft und Verteidigung nahezu einig. Zumindest sei nicht mehr beweisbar, gab die Staatsanwältin beim gestrigen achten Verhandlungstag vor dem Düsseldorfer Landgericht an.

Dort ist weiterhin ein 18-jähriger Meerbuscher angeklagt, der Ende März seine 41 Jahre alte Mutter mit 24 Messerstichen getötet haben soll. Der Angeklagte hatte die Tat an einem früheren Prozesstag durch seinen Anwalt zugegeben. Er soll nun eine Jugendstrafe erhalten, die durch das Geständnis jedoch urteilsmildernd ausfallen soll.

Für Totschlag kann der Angeklagte zu sechs Monaten bis zehn Jahren verurteilt werden. Die Staatsanwaltschaft forderte neun Jahre, die Verteidigung beantragte fünf Jahre und drei Monate. Dabei betonte Verteidiger Henner Apfel, dass die Beziehung zwischen Mutter und Sohn schwierig gewesen sei. Sie habe ebenso wie ihr Sohn viel gelogen. „Das war keine gute Voraussetzung für eine gute Entwicklung“, sagte Apfel. „Sie war ein Vorbild für ihn, aber kein positives.“ Das müsse berücksichtigt werden, forderte er, auch sei der Angeklagte kein Gewalttäter und habe gestanden.

Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte nahezu die Jugendhöchststrafe, „wegen der ungeheuren Brutalität“, mit der der damals 17-Jährige die Tat ausgeübt habe. „Mehrere der 24 Stichverletzungen hätten alleine bereits zum Tod geführt“, sagte Staatsanwältin Britta Zur.

Von einer Handlung im Affekt geht die Anklage nicht aus. Dafür habe der junge Meerbuscher anschließend zu überlegt und ruhig reagiert. Nachdem seine Schwester ihn im Wohnzimmer überrascht habe, während er auf die Mutter eingestochen hätte, sei er ihr gefolgt, um ihr das Handy abzunehmen.

Auch soll er nach dem Festnetz gefragt haben. Anschließend habe er seine Tasche gepackt und die Wohnung verlassen. „Das war kein überstürztes Handeln“, betonte Staatsanwältin Zur.

Tragisch erscheint der Umstand, dass die Mutter laut Aussagen der Staatsanwältin und des Verteidigers bereits alle Messer in der Wohnung aus Angst vor ihrem Sohn versteckt habe. Bis auf eines, das gerade in der Küche benutzt worden war und anschließend zur Tatwaffe wurde.

Während der Plädoyers saß der 18-Jährige nahezu regungslos auf der Anklagebank. Er hat die Möglichkeit, sich am 14. Oktober als Letzter zu äußern. Am 20. Oktober soll voraussichtlich das Urteil gefällt werden.