Stadt profitiert von Sonderabgabe
Durch die Außengastronomie nimmt Meerbusch 2015 etwa 21 000 Euro ein. Die Wirte laufen dagegen Sturm.
Essen, Trinken und Plaudern — und dabei in der Sonne sitzen: Immer häufiger können die Meerbuscher Gastronomen Tische und Stühle vor die Türen ihrer Betriebe stellen. Dafür müssen die Wirte und Café-Betreiber jährlich eine Terrassengebühr an die Stadt zahlen, sofern sie dafür öffentlichen Straßenraum in Anspruch nehmen. Morgen, am 1. April, ist Zahltag. Dann wird die Abgabe fällig. Die Stadt rechnet in diesem Jahr mit Einnahmen von voraussichtlich 20 776 Euro. Gegenüber dem Vorjahr ist das Steigerung um mehr als 7000 Euro. Der Grund für das Plus: Die Gastronomen haben mehr städtische Fläche beantragt als im Vorjahr.
In Meerbusch ist die Terrassengebühr heftig umstritten. Manch einer will sie ersatzlos streichen. Dafür plädiert etwa Simone Menk. Sie ist Inhaberin der „Kaffeemone“ in Lank. 1000 Euro muss sie im Jahr an Terrassengebühr zahlen. „Eindeutig zu viel“ nennt sie das. „Ich muss viele viele Tassen Kaffee verkaufen, um das Geld wieder hereinzuholen“, erklärt Menk. An sonnigen Tagen boomt das Geschäft. Aber es gibt auch Tage in der Woche, an denen kaum etwas los ist. „Eine Terrassengebühr mag vielleicht in großen Städten mit viel Laufkundschaft angebracht sein.“ Im dörflich geprägten Lank mache sich die Abgabe nicht bezahlt. Ähnlich sieht es Werner Schmalbach. Er ist einer der schärfsten Kritiker der Terrassengebühr, die es in Meerbusch erst seit 2013 gibt.
Die Abgabe wurde vom Stadtrat beschlossen: Pro Quadratmeter öffentlichen Straßenraums werden jährlich 24 Euro fällig. Für die außengastronomisch genutzte Flächen mit weniger als zehn Quadratmetern muss nichts gezahlt werden. „Terrassen und Biergärten auf privaten Flächen sind selbstverständlich nicht von der Terrassengebühr betroffen“, bemerkt Stadtsprecher Michael Gorgs. Die Höhe der Gebühren kann in NRW jede Kommune für sich festlegen. „Landesweit gibt es je nach Stadt große Unterschiede“, sagt Bärbel Hildebrand vom Bund der Steuerzahler NRW. In einigen Kommunen in NRW wird die Terrassengebühr auch monatsweise oder pro Saison berechnet.
Hildebrand hat Verständnis für Gastronomen, die gegen die Abgabe wettern. „Die Städte profitieren doch bereits über die Gewerbesteuer am Geschäftserfolg der Wirte“, erklärt die Sprecherin. Sie verweist darauf, dass die Außengastronomie ein wichtiger Beitrag für attraktive und lebendige Innenstädte sei. In Zeiten eines strikten Rauchverbots, das die Gäste ins Freie zwingt und vielen Gastwirten zu schaffen macht, sei es „geradezu widersinnig, Gastronomen das gute Geschäft mit der Außenbewirtung durch überzogene Gebühren zu verleiden“.
Eine Abkehr von der Terrassengebühr zeichnet sich in Meerbusch vorerst nicht ab. Stattdessen muss damit gerechnet werden, dass die Stadt dann und wann akribisch kontrolliert, ob Gastronomen mit ihren Tischen und Stühlen in dem gepachteten Bereich bleiben.
„Das nervt aber unter dem Strich alle Beteiligten“, erklärt „Kaffeemone“-Inhaberin Menk. Gastronomen müssten darauf achten, dass Gäste mit ihren Stühlen nicht außerhalb des gepachteten Bereichs rückten — etwa um noch ein bisschen mehr Sonne abzubekommen. Die Kunden wiederum äußerten mitunter ihr Unverständnis, wenn sie von der Bedienung aufgefordert werden, doch bitte in einem begrenzten Areal zu bleiben.
Ab und an kommt es auch in Meerbusch vor, dass per se mehr Fläche mit Gastronomie-Mobiliar zugestellt ist als von der Stadt genehmigt. Fällt dies bei einer der sporadischen Kontrollen auf, dann gibt es an die Betreiber zunächst einen „freundlichen Hinweis“, so Gorgs. Meist genüge dies und Tische und Stühle würden weggeräumt. Wird die nette Aufforderung ignoriert, droht ein Bußgeldverfahren. „Das hat es in Meerbusch aber erst einmal gegeben“, betont er.