Therapieklinik: Kündigung ist nicht gültig

Ex-Chefarzt der Therapieklinik klagt erfolgreich. Eine Berufung ist möglich.

Osterath. Nach fünf Minuten war alles vorbei. Der ehemalige Chefarzt der Therapieklinik in Osterath hatte vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf gegen seine Kündigung Ende vergangenen Jahres geklagt.

Da der Mediziner einen im April von Richter Michael Gotthardt vorgeschlagenen Vergleich abgelehnt hatte, kam es am Mittwoch zur Urteilsverkündung — in Abwesenheit beider Parteien.

Daher hatte es Gotthardt auch eilig. Er erklärte ohne nähere Angabe von Gründen sowohl die fristlose als auch die fristgerechte Kündigung für unwirksam.

Peter Jakubowski, Pressesprecher am Arbeitsgericht, bemühte sich im Anschluss um Aufklärung: „Ausschlaggebend für das Urteil war, dass die Mitarbeitervertretung nicht ausreichend in die Entscheidung eingebunden wurde.“

Hintergrund: Gegen den Ex-Chefarzt der Reha-Klinik und weitere Angeklagte läuft vor dem Landgericht in Stuttgart ein Korruptionsprozess.

Der Mediziner soll einem Bauunternehmer vom Bodensee den Auftrag für den Bau der 35 Millionen Euro teuren Therapieklinik vor mehr als zehn Jahren zugeschanzt und dafür 1,5 Millionen Euro in die eigene Tasche gesteckt haben.

Bereits 2005 wurde gegen den 56-Jährigen ermittelt, damals lautete der Vorwurf jedoch noch Steuerhinterziehung. Ungeachtet dessen entschied die Klinikleitung, den befristeten Arbeitsvertrag des Arztes in einen unbefristeten umzuwandeln. Jahre später erhärtete sich nun der Verdacht, dass es sich bei den fraglichen Summen womöglich um Bestechungsgeld gehandelt haben könnte.

„Und von eben diesen Vorgängen und der Vereinbarung zwischen Klinikleitung und dem Chefarzt wurde die Mitarbeitervertretung nicht in Kenntnis gesetzt“, erläutert Jakubowski.

Er betont, dass das gestrige Urteil nicht rechtskräftig sei und die Möglichkeit der Berufung bestehe. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe gegen den ehemaligen ärztlichen Direktor hält der Jurist das sogar für „sehr wahrscheinlich“ und eine theoretisch nun erforderliche Weiterbeschäftigung des Mediziners für „äußerst unrealistisch“.

Die Reha-Klinik habe als Beklagte die Möglichkeit, das weitere Verfahren bis zu einem Jahr hinauszuzögern, bis es durch alle Instanzen sei. Auch das Gehalt müsse die Klinik nicht weiterzahlen, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliege.

Die Verzögerung macht möglicherweise Sinn: Das Strafverfahren vor dem Landgericht in Stuttgart wird frühestens im Herbst dieses Jahres beendet sein.