Unbegleitete Flüchtlinge stellen Stadt vor Herausforderung
Aktuell leben 14 minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge in Meerbusch. Diese Zahl könnte sich künftig deutlich erhöhen.
Auf Landes- und auf Bundesebene wird seit Wochen über den Umgang mit unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen diskutiert. Im Rahmen des Jugendhilfeausschusses wurden am Donnerstag nun zum ersten Mal konkrete Zahlen für Meerbusch vorgestellt. Aktuell leben 14 minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge in der Stadt. Das stellte Jugendamtsleiter Peter Annacker dar. In den kommenden Wochen und Monaten muss sich Meerbusch aber auf eine Erhöhung dieser Zahl einstellen. „Wie viele Jugendliche genau kommen, kann man zu diesem Zeitpunkt schlecht sagen“, sagt der Verwaltungsfachmann. Das hänge von unterschiedlichen Faktoren ab, letztlich aber auch davon, wie viele Flüchtlinge insgesamt nach Deutschland kämen. Grundsätzlich gelte seit dem 1. November aber ein neuer Verteilungsschlüssel. „Bisher war es so, dass jede Stadt für die Jugendlichen verantwortlich war, die sich dort registrieren ließen“, erläutert er. „Da kamen aber gerade die Großstädte an ihren Grenzen.“
Neuerdings wird die Verteilung von einer Zentralstelle in Berlin aus geregelt. Die Zuteilung erfolge aktuell auf Basis der Einwohnerzahl der Kommunen. Pro 3000 Einwohner müsse ein unbegleiteter Flüchtling aufgenommen werden. „Die Quoten verändern sich aber, haben deshalb nur bedingte Aussagekraft.“ Nominell muss die Stadt aktuell also 18 junge Asylbewerber beherbergen. „Wenn man nach dem Königsteiner Schlüssel geht, wären es sogar 25“, stellt Annacker fest.
Mit der Neuregelung hat sich die Lage für die kommunalen Jugendämter etwas verkompliziert. „Wenn jetzt ein junger Flüchtling bei uns ankommt, haben wir zwei Tage Zeit, das bei der Landesstelle zu melden“, erklärt er. Die wiederrum habe dann auch zwei Tage Zeit, die Information an die Bundesstelle weiterzuleiten, wo über die Zuweisung entschieden wird. „Innerhalb von acht Tagen nach der Meldung muss die Entscheidung über die Zuweisung wieder hier vorliegen.“ Und wenn der Bescheid besage, dass der betreffende Jugendliche nach Passau verlegt werden müsse, müsse das Jugendamt Meerbusch dafür sorgen, dass das Kind begleitet bis nach Passau kommt.
Für die Kinder- und Jugendlichen, die künftig in Meerbusch untergebracht werden, suche man derzeit noch nach Lösungen. „Wir schauen in alle Richtungen“, so Annacker. Denkbar sei die Unterbringung in Gastfamilien, Heimen oder in betreuten Wohngruppen. Unabhängig davon brauche jeder Jugendliche einen Vormund. 25 Vormundschaften soll der Betreuungsverein Niederrhein übernehmen. Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses dazu fiel einstimmig aus.