Unzulässig und teuer

Verwaltung verwirft Vorschläge zum Umbau der Uerdinger Straße.

Lank. Die Aussperrung des „Transitverkehrs“ von Lastwagen über 7,5 Tonnen aus Lank bleibt umstritten. Empört war die Bürgergemeinschaft Meerbusch Nord (BüMeNo) vor der Sommerpause, dass die Stadtverwaltung den Aufgaben- und Forderungskatalog nicht bearbeitet hatte, den die Initiative aufgestellt und alle im Rat vertretenen Parteien sowie Einzelpersonen in Grundzügen mitgetragen hatten. Auch aus der Politik kam Kritik an der Verweigerungshaltung.

Jetzt hat das Technische Dezernat die Antworten vorgelegt. Im Bau- und Umweltausschuss am 21. September kommen sie auf die Tagesordnung. Das Fazit zu den vorgeschlagenen verkehrsberuhigenden Maßnahmen fällt aus Verwaltungssicht eindeutig aus: Nichts geht mehr.

Eine weitere Verengung der Fahrbahn Uerdinger Straße, zusätzliche Park- und Haltezonen, der Rückbau von Busspuren, eine durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30, eine veränderte Ampelschaltung — das alles sei „schlichtweg nicht zielführend“, „rechtlich unzulässig“ oder „kontraproduktiv“ und wird im Dezernat im Einzelnen als „sehr kritisch und nicht genehmigungsfähig“ betrachtet.

Außerdem verweist die städtische Fachabteilung darauf, dass jede Maßnahme, die die Durchfahrt für einen unerwünschten Lastwagen auf der Uerdinger Straße erschwere und diese Strecke unattraktiv machen würde, die gleiche Wirkung auf alle anderen Verkehrsteilnehmer habe.

Pkw, Lkw und Busse würden ausgebremst, Schleichverkehr würde sich den Weg durch die anliegenden Wohngebiete suchen. Ein gestörter Verkehrsfluss auf der Uerdinger Straße führe außerdem zu mehr Lärm, einem höheren Schadstoffausstoß für die Anlieger — und belaste das Klima.

Neben den massiven verkehrsrechtlichen Bedenken, die der Technische Dezernent Just Gérard gegen eine bauliche Verkehrsberuhigung vorträgt, verweist er auf die finanziellen Auswirkungen. Ein stellenweiser Aufriss der Ortsdurchfahrt Lank sei teuer, möglicherweise müssten auch Zuschüsse, die für den Umbau der ehemaligen B222 Mitte der 90er Jahre gezahlt worden seien, rücküberwiesen werden.