Väter gehen immer öfter in Elternzeit

In Meerbusch bezogen 2015 im Vergleich zum Vorjahr 28 Prozent mehr Männer Elterngeld.

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Die Zahl der Männer, die Elterngeld beziehen, ist in Meerbusch deutlich gestiegen. 2014 hatten noch 108 Männer das Elterngeld bekommen. 2015 waren es 138. Das ist eine Steigerung von knapp 28 Prozent. Im gesamten Rhein-Kreis Neuss haben nach Auskunft der Elterngeldstelle im vergangenen Jahr 1036 Väter Elterngeld bezogen. Klaus Teichert, Leiter der Elterngeldstelle im Familienbüro des Rhein-Kreises sagt: „Damit haben 21,6 Prozent der Väter im Kreis eine Elternzeit genommen, während es im NRW-Durchschnitt 25,1 Prozent waren.“

Bettina Scholten, stellvertretende Fachbereichsleiterin Soziale Hilfe und Jugend der Stadt Meerbusch, begrüßt diese Entwicklung. „Grundsätzlich gehört die Kindeserziehung in beide Hände“, sagt sie. „Es ist toll, wenn mehr Väter Zeit mit dem Nachwuchs verbringen.“ Die Möglichkeit sei in der vergangenen Zeit ausreichend gut kommuniziert worden und werde auch wahrgenommen.

Doris Homburg vom Katholischen Kindergarten Marienheim in Büderich kann die Entwicklung in der Kita allerdings noch nicht beobachten: „Es sind noch immer meistens die Mütter, die ihre Kinder morgens bringen und nachmittags abholen. Manchmal springen Großeltern oder Kinderfrauen ein“, sagt die Pädagogin. Aus ihrer Sicht wäre es wünschenswert, dass noch mehr Väter in Elternzeit gehen. Für die ganze Familie sei es eine Bereicherung, wenn Mütter und Väter gleichermaßen an der Kindeserziehung teilhaben würden, sagt sie. Manchmal sei dies aber finanziell nicht möglich.

Homburg leitet auch Eltern-Kind-Turnstunden und macht dort ähnliche Erfahrungen: „Wenn dort mal ein Vater dabei ist, das ist eine ganz andere Stunde“, sagt sie. Väter würden sich mehr auf das Kind und die gemeinsamen Turnübungen konzentrieren, während sich die Frauen mehr gegenseitig austauschen.

Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, in Höhe von 65 bis 67 Prozent des eigentlichen Einkommens und soll Mütter und Väter, die ihr Kind bis zu 14 Monate nach der Geburt unter anderem selbst betreuen und erziehen möchten, unterstützen. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro.

Wenn Kinder nach dem 1. Juli des Jahres 2015 geboren sind, gibt es außerdem die Möglichkeit, Elterngeld Plus zu beantragen. Dann können Eltern Teilzeit arbeiten und die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern. Im Rhein-Kreis Neuss muss das Elterngeld jeweils schriftlich bei der Elterngeldstelle beantragt werden.