Dem 53-Jährigen droht damit die Höchststrafe.
Er hatte eine Beschäftigte des Jobcenters mit einem 30 Zentimeter langen Fleischermesser erstochen, weil er der Behörde illegalen Handel mit seinen persönlichen Daten unterstellte. Der Prozess soll am 6. März beginnen, teilte ein Gerichtssprecher am Dienstag mit. Das Landgericht habe sieben Verhandlungstage angesetzt, teilte ein Sprecher am Dienstag mit.