Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Jobcenter-Mord
Neuss/Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des Mörders einer Mitarbeiterin des Jobcenters Neuss zu einer lebenslangen Haft bestätigt. Die Revision des 53-jährigen Mannes gegen das Urteil sei verworfen worden, teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit.
Der Täter hatte vor einem Jahr, am 26. September 2012, im Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit in Neuss eine dort tätige Mitarbeiterin durch mehrere Messerstiche getötet. Das Landgericht Düsseldorf verurteilte ihn am 5. April 2013 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Der verurteilte Arbeitslose hatte zur Begründung für seine Tat angegeben, er habe geglaubt, das Jobcenter habe seine persönlichen Daten verkaufen wollen. Der Mord verunsicherte viele Beschäftigte in Jobcentern, die für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen („Hartz IV“) zuständig sind. Die dortigen Sicherheitsvorkehrungen kamen auf den Prüfstand und wurden je nach Situation verbessert.