Entscheidung in Neuss In Neuss wird es keinen Straßenkarneval geben

Neuss · (jasi) Die Gespräche waren bereits vor Tagen angekündigt worden – jetzt steht das Ergebnis, das die bisherigen Planungen noch einmal unterstreicht: Auch im Jahr 2022 wird es von Altweiber bis Kappessonntag keinen durch den Karnevalsausschuss (KA) organisierten Straßenkarneval geben.

Ein Bild vom Kappessonntagszug aus dem Jahr 2019. In diesem Jahr gibt es einen digitalen Kostümwettbewerb.

Foto: Frank Kirschstein

„Neuss ist eine Brauchtumsstadt“, macht KA-Präsident Andreas Picker zwar deutlich, man halte die vom Land ins Spiel gebrachten „Brauchtumszonen“ allerdings weder für sinnvoll, noch sehe man dafür Bedarf in Neuss. „Bühnenprogramme, Umzüge und Tanzveranstaltungen wären auch in Brauchtumszonen vom Land NRW verboten“, so Picker. Die Brauchtumszonen würden somit keinen Straßenkarneval ermöglichen, wie man ihn in Neuss kennt.

Der KA möchte den Karneval allerdings auch in diesem Jahr wieder in digitaler Form am Leben erhalten. So können sich Neusser in der Karnevalswoche über einige Formate auf der Facebook-Seite „Karneval in Neuss“ freuen. Neben einer Motto-Suche für die kommende Session wird es auch einen Kostümwettbewerb geben, der bis Rosenmontag läuft. KA-Vizepräsident Markus Titschnegg motiviert die Neusser dazu, sich am Karnevalswochenende einfach trotzdem zu verkleiden. Am Kappessonntag versprechen die Verantwortlichen für 13.11 Uhr zudem ein besonderes Highlight auf ihrer Facebook-Seite.

Der Karneval findet in Neuss aber nicht ausschließlich digital statt. So hatten die Blauen Funken, die größte Neusser Karnevalsgesellschaft, jüngst angekündigt, unter dem Motto „Wir sind immer noch da“ für Freitag, 25. Februar, eine echte Prunksitzung zu organisieren.

Ein Thema, das die Vereine derzeit zudem umtreibt, ist die finanzielle Hilfe vom Land. Bei den Blauen Funken hat man diesbezüglich bereits (nach stundenlanger Arbeit, wie der Vorsitzende Andreas Stuhlmüller betont) alles in die Wege geleitet. Die Hoffnung ist nun, dass 90 Prozent der bereits angefallenen Kosten für Events erstattet werden – das wäre im Fall der Funken ein sechsstelliger Betrag.