In den von der NRW-Landesregierung für die Karnevalstage geplanten „Brauchtumszonen“ gibt es spezielle Regelungen. Die Zonen kann jede Kommune selbst festlegen.
Diese Regeln gelten in den Zonen an Karneval:
- Überall soll die 2G-plus-Regel gelten. Das heißt, alle, die in diesen Zonen feiern wollten, müssten entweder vollständig geimpft und geboostert oder aber vollständig geimpft und frisch getestet sein.
- Bei Feiern, die drinnen stattfinden, brauchen auch Geboosterte noch zusätzlich einen negativen tagesaktuellen Schnelltest.
- Zudem dürfen in den Zonen keine zusätzlichen Anreize wie Konzerte oder Karnevalszüge organisiert werden, um nicht noch mehr Menschen anzulocken.