Familie wartet auf Inklusions-Urteil
Die Neusser möchten erreichen, dass das Sozialamt den Integrationshelfer für die behinderte Tochter auch für die Nachmittagsbetreuung bezahlt.
Neuss. Mit großem Interesse warten die Stadt Neuss und andere Städte auf ein Urteil des Landessozialgerichtes, bei dem es um den Fall einer jungen Neusserin und ihrer Eltern geht. Die Eltern fordern, dass die Stadt Neuss auch für die Nachmittagsbetreuung ihrer geistig behinderten Tochter an einer Realschule den nötigen Integrationshelfer zahlt. Das Sozialamt hat ein Urteil des Düsseldorfer Sozialgerichts im Sinne der Eltern jedoch nicht akzeptiert und ist am Landessozialgericht in Essen in die Berufung gegangen.
Hermann-Josef Wienken, Vater
„Wir bekommen jetzt regelmäßig Anrufe von anderen Kommunen, die sich nach dem Ausgang des Verfahrens erkundigen“, berichtet Sozialdezernent Stefan Hahn. „Denn es handelt sich hier um eine freiwillige Leistung der Stadt, die wir eigentlich nicht gewähren dürfen.“
Die Entscheidung am Landessozialgericht dürfte allerdings noch etwas auf sich warten lassen. „Die Streitsache ist zur mündlichen Verhandlung vorgesehen“, teilt Gerichtssprecher Martin Kühl mit. Einen Termin kann er noch nicht nennen.
Für die Eltern der jetzt 19-jährigen Neusserin entwickelt sich der Fall zu einer Farce. „Wir sind seit März 2013 vor dem Landessozialgericht“, erzählt Hermann-Josef Wienken. „Unsere Tochter ist mittlerweile nicht mehr in der Schule.“ Trotzdem sei ihnen der Richterspruch sehr wichtig. „Denn wir sind nicht die einzigen betroffenen Eltern. Wir wollen Rechtssicherheit.“
Wienken engagiert sich in der Initiative gemeinsam leben und lernen (IGLL), die sich für die Inklusion von Kindern mit Behinderung einsetzt. Integrationshelfer, auch Inklusionsassistenten genannt, kümmern sich um Kinder, die eine feste Bezugsperson benötigen. Sie betreuen nur wenige Mädchen und Jungen. Im Vormittagsunterricht werden diese Helfer an Regelschulen auch von der Stadt bezahlt. Nur an solchen Schulen nicht, an denen der Nachmittagsunterricht freiwillig ist. „Dort unterstützen wir ausschließlich Familien, die auf Sozialhilfe oder andere staatliche Hilfe angewiesen sind“, erklärt Sozialdezernent Stefan Hahn. Bei den übrigen Familien werde das Einkommen berücksichtigt.
„Dass Inklusion am Nachmittag aufhört, widerspricht allen Regeln der Integration und vor allem der UN-Behindertenkonvention, die Deutschland schon 2009 unterschrieben hat“, ist Wienken empört. „Denn nichtbehinderte Kinder werden ja auch nachmittags ohne Anrechnen des Einkommens betreut. Das ist diskriminierend.“ Zumal die meisten Familien mit einem behinderten Kind ohnehin schon enorme Ausgaben hätten. „Die einen fahren zur Delfintherapie, wir fahren mit unserer Tochter zu einem Gehirnforschungsinstitut nach Stuttgart und hoffen, da etwas für sie erreichen zu können. Und wir sind keine Großverdiener.“
Unterstützung erhält Familie Wienken vom Verein IGLL. „Es ist das Allerletzte, dass die Leute in die Revision geschickt werden“, beklagt Schatzmeister Dieter Kleinbölting. So mache man Menschen mürbe. Zum Beispiel Silke Welter. Sie hatte für die Betreuung ihrer behinderten Tochter im Offenen Ganztag geklagt. „Von der ersten bis zur vierten Klasse zog sich das Verfahren bis zur zweiten Instanz hin“, berichtet die Mutter. „Dann hatten wir keine Lust mehr.“ Denn es war abzusehen, dass das Mädchen in der weiterführenden Ganztagsschule die Nachmittagsbetreuung automatisch und ohne Probleme bekommen würde. „Wo ist da die Gleichberechtigung?“, fragt auch Hermann-Josef Wienken und will mit seiner Klage bis zur letzten Instanz durchhalten.