Gefällte Bäume wurden trotz Verbots abgeholt

Ein Forstbetrieb hielt sich nicht an die Schutzzeit für Natur und Tiere. Anwohner sind empört über die entstandenen Verwüstungen.

Foto: Woitschützke

Dormagen. Barbara Pompe ahnte gleich, dass das, was sich vor ihrer Haustür in der vergangenen Woche abspielte, nicht ganz in Ordnung sein dürfte. Mit schwerem Gerät wurden gefällte Bäume aus dem Uferbereich des Martinsees herausgezogen, am Wegesrand gestapelt und später sukzessive abgeholt. Was sich nach einer normalen Abholzaktion anhört, war in Teilen verboten und wird wohl ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.

Denn der Forstbetrieb aus Geilenkirchen hat sich nicht an die Schutzzeit für Natur und Tiere gehalten: Nach dem 28. Februar dürfen keine Bäume gefällt und diese auch nicht herausgeholt werden. „Die müssen dann bis zum Herbst liegenbleiben“, sagt Harald Vieten, Pressesprecher des Rhein-Kreises Neuss.

„Wenn dies so geschehen ist wie geschildert, werden wir dem nachgehen. Dafür brauchen wir Zeugen“, sagt Vieten. Otto Pöll, Leiter des Regionalforstamtes Niederrhein, gibt zu: „Da gibt es nichts zu deuteln, die Firma hat gegen die Absprache gehandelt.“

Eine Zeugin könnte Barbara Pompe sein, die ebenso wie ihre Familie als Anwohnerin alles mitverfolgt hat. Sie reagierte geschockt, als sie sah, was die schweren Gerätschaften im Bereich der Uferböschung angerichtet haben. „Das sieht einfach nur schlimm aus. Ich hoffe, das wird wieder aufgeforstet.“ Die überdimensionalen Ballonreifen der Arbeitsmaschinen haben auf einer Länge von mehreren hundert Metern tiefe Furchen hinterlassen.

Eigentürmerin des Waldes ist die Stadt Dormagen, die per Vertrag mit dem Landesbetrieb Wald und Holz bzw. dessen Regionalforstamt die Bewirtschaftung abgegeben hat. Das Regionalforstamt wiederum hat das Geilenkirchener Unternehmen mit der Fällung und dem Abtransport der großen Holzmengen beauftragt.

Die Genehmigung für die Gesamtmaßnahme, also für den sogenannten Holzeinschlag, erteilt die beim Rhein-Kreis ansässige Untere Naturschutzbehörde. Nach Angabe des dort zuständigen Försters Daniel Hoog waren es Balsampappeln, die in großer Zahl gefällt wurden: „Sie hingen auf die Straße oder waren durch den Sturm Ela 2014 gebrochen.“

Soweit, so gut. Diese Arbeiten wurden auch vorschriftsgemäß bis Ende Februar abgewickelt. Doch bis zu diesem Datum hätten die Bäume auch „gerückt“ und abtransportiert werden müssen. Otto Pöll vom Regionalforstamt sagte, „wir haben den Fuhrmann auf Restriktionen hingewiesen. Er hat nicht versucht, eine Sondergenehmigung zu erhalten.“

Carsten Kranz, Chef des Geilenkirchener Forstbetriebs, ist sich keiner Schuld bewusst: „Ich kenne kein Gesetz, das verbietet, das Holz vom Ort im Wald rauszufahren. Wenn das nicht in Ordnung war, dann muss man mir das sagen. Wir haben vergangene Woche einfach das gute Wetter genutzt, um die Arbeiten abzuschließen.“