Geständnis: Neusser soll 1,2 Millionen Euro veruntreut haben

Ehemaliger Manager hat zugegeben, jahrelang seinen Arbeitgeber betrogen zu haben.

Neuss/Düsseldorf. Am Düsseldorfer Amtsgericht hat jetzt der Prozess gegen einen zweifachen Familienvater aus Neuss begonnen. Der 38-Jährige soll als hochrangiger Mitarbeiter des Versorgungswerkes der Architektenkammer in Düsseldorf jahrelang seinen Arbeitgeber betrogen haben.

In der Anklage war zunächst von einem Schaden von gut 600 000 Euro die Rede. Im Prozess aber stellte sich jetzt heraus: Der Angeklagte soll insgesamt gut 1,2 Millionen Euro veruntreut haben. Da Untreue und Betrug laut Strafgesetzbuch nach fünf Jahren bereits verjährt sind, geht es jetzt vor Gericht „nur“ noch um 620 000 Euro, die der Neusser von den Konten des Versorgungswerkes der Architektenkammer auf sein eigenes Konto transferiert haben soll.

Er hatte sich um die verschiedenen Immobilien des Versorgungswerks und deren Instandhaltung gekümmert und als Führungskraft Zugriff auf die Firmenkonten.

Im Prozess erklärte der 38-Jährige, er habe einen „Kontrollverlust“ erlitten und so den immensen Schaden angerichtet. Menschen aus seiner Umgebung habe er immer wieder großzügige Geschenke gemacht, um Anerkennung zu bekommen. „Ob das ganze Geld für diese Geschenke ausgegeben wurde, werden wir vielleicht am nächsten Verhandlungstag erfahren“, sagte die zuständige Staatsanwältin. „Dann will der Angeklagte dazu noch weitere Angaben machen.“ 40 000 Euro waren auf seinem Konto noch festgestellt worden.

Im Mai 2013 waren die Betrügereien aufgefallen. Seitdem ist eine Welt für den Neusser zusammengebrochen. Seinen Job hat er verloren, seine Frau hat sich von ihm getrennt, die gemeinsamen Kinder leben bei ihr. Von Seiten des Versorgungswerkes der Architektenkammer drohen ihm millionenschwere Regressforderungen.

Am Donnerstag, 19. Februar, wird der Prozess vor dem Amtsgericht fortgesetzt. Dann soll auch ein psychiatrischer Sachverständiger befragt werden. Der Experte soll dazu Stellung nehmen, ob aufgrund des „Kontrollverlusts“ möglicherweise eine eingeschränkte Schuldfähigkeit beim Angeklagten vorliegt. Das Schöffengericht wird voraussichtlich noch am gleichen Tag das Urteil verkünden.