Grevenbroich: Neun Jahre Haft für Christoph T.
Prozess: Der 15 Jahre alte Schüler ist wegen Mordes an seiner Ex-Freundin Valerie verurteilt worden.
Mönchengladbach/Grevenbroich. Für den Mord an seiner Ex-Freundin Valerie (15) muss der gleichaltrige Christoph T. für neun Jahre ins Gefängnis.
Lothar Beckers, Vorsitzender Richter des Jugendschöffengerichts in Mönchengladbach, verurteilte den Jugendlichen wegen Mordes an seiner Freundin. Der Prozess selbst fand, da Opfer und Täter nicht volljährig sind, unter Ausschluss der Öffentlichkeit, aber verfolgt von großem Medieninteresse statt. Beckers blieb mit seinem Urteil ein Jahr unter der Höchststrafe von zehn Jahren, die das Strafgesetzbuch für jugendliche Mörder vorsieht.
Wie die WZ berichtete, hatte der Hauptschüler gleich zu Prozessbeginn gestanden, seine Ex-Freundin im Dezember mit fünf Messerstichen getötet zu haben. Valerie hatte zuvor mit ihm Schluss gemacht. Die Jugendlichen waren vor der Tat nur zwei Wochen lang ein Paar gewesen.
Valerie starb mit verbundenen Augen, während sie darauf wartete, dass T. ihr eine Überraschung bereitete. Christoph hatte sie gebeten, sich auf den Boden zu legen und sich die Augen zu verbinden. Das Gleiche hatte er tags zuvor schon einmal gemacht. Damals zauberte er einen Blumenstrauß für seine erste feste Freundin hervor. Genau die Heimtücke und das Ausnutzen der Ahnungslosigkeit von Valerie stellte das Gericht in seiner Urteilsbegründung heraus.
Der 15-Jährige hatte in den vergangenen drei Jahren die Schule kaum noch besucht. Stattdessen spielte der verschlossene 15-Jährige lieber gewaltverherrlichende Videospiele wie "Grand Theft Auto" - mehr als 13 Stunden am Tag. Im Prozess wurde auch die Stadt in die Verantwortung genommen, die hier nicht aktiv geworden sei.
"Ein Gutachter sah darin im Prozess jedoch keine krankhafte Abhängigkeit, die eine mildere Strafe hätte nach sich ziehen können", sagte Gerichtssprecher Joachim Banke. Der Anwalt des Jugendlichen, Lutz Bartsch, hatte immer wieder auf die "kälte und völlige Emotionslosigkeit" seines Mandanten hingewiesen. Das Jugendschöffengericht allerdings stufte Christoph als voll schuldfähig ein.