Initiative fordert Integrationshilfe
Die Initiative „igll“ möchte Inklusionshelfer für den Offenen Ganztag. Der Kreisschulausschuss hat das Thema vertagt.
Rhein-Kreis. Behinderte Kinder sollen nicht nur im Unterricht, sondern auch für die Betreuung im Offenen Ganztag eine Inklusionsassistenz erhalten. Darauf drängt die „Initiative gemeinsam leben & lernen“ („igll“) mit 160 Mitgliedern. Doch ihrer Aufforderung an den Kreisschulausschuss, in der Sitzung jetzt diese Integrationshilfe auf den Weg zu bringen, kamen die Politiker nicht nach — sie vertagten den Tagesordnungspunkt. „Wir sind enttäuscht und verärgert, wie das Thema verschleppt wird. Wir fordern diese Hilfe seit Jahren“, erklärt „igll“-Sprecher Hermann-Josef Wienken.
Hermann-Josef Wienken, „igll“-Sprecher
Inklusionshelfer werden Kindern mit besonderem Förderbedarf zugeordnet. Sie betreuen in der Schule, helfen etwa bei Mahlzeiten und der Medikamenteneinnahme. Doch bei Förderkindern, die im gemeinsamen Unterricht mit Nichtbehinderten lernen, sei diese Hilfe, wie Wienken erklärt, auf den Unterricht beschränkt. „Mittags müssen sie nach Hause, während die anderen in die Offene Ganztagsschule gehen. Das ist nicht nur für die Kinder eine Benachteiligung. Viele Eltern sind in Nöten, weil sie berufstätig sind“, sagt Wienken. „Bei Info-Abenden wurden wir immer wieder gefragt, ob bei der Entscheidung für eine inklusive Schule die Teilnahme am Offenen Ganztag gesichert sei. Das musten wir verneinen.“ In Kreis-Förderschulen würden Kinder die Hilfe dagegen nachmittags erhalten.
Zur Erörterung im Schulausschuss kam es nicht. Zunächst ging es um die Frage, ob die Initiative im Gremium Rederecht erhalten sollte. „Die ,igll’ hat die Fraktionen angeschrieben. Ich weiß nicht, welche neuen Erkenntnisse es geben soll“, so Birte Wienands (CDU). Zudem „sollten wir nicht Hoffnungen wecken“, zuständig sei nämlich der Sozialausschuss. Dirk Banse (SPD) beantragte die — dann einstimmig beschlossene — Vertagung: „Wir hatten nur sehr kurzfristig die Möglichkeit, uns mit der Verwaltungsvorlage zu befassen.“ Die Verwaltung hatte zur Sitzung eine Tischvorlage mit juristischen Aspekten nachgereicht.
Die Kreisverwaltung sieht nämlich rechtliche Probleme. Kreisdirektor Dirk Brügge verweist auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichts. Das habe betont, dass Hilfen ohne Finanzbeitrag der Familien nur gewährt werden können, wenn die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung einen spezifischen Bezug zur Schulbildung habe und sie zur Verbesserung der schulischen Fähigkeiten erforderlich sei. Die Teilnahme an der OGS ist laut Brügge jedoch freiwillig und ergebe sich nicht aus der Schulpflicht.
Er sieht eine Lösung in der geplanten Änderung des Bundesteilhabegesetzes — danach könne die Inklusionshilfe in der OGS unabhängig vom Elterneinkommen gewährt werden.
„Gesetzesänderungen können Jahre dauern. Eltern und Kinder werden auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet. Wir fordern, dass der Kreis eine Lösung findet“, pocht Wienken auf schnelles Handeln. „Die Gesetzeslage gibt das her. Düsseldorf und andereStädte stellen bereits Inklusionshelfer für Nachmittagsbetreuung.“