Inklusion: Grevenbroich zieht gegen Land NRW vor Gericht
Insgesamt 52 Kommunen fordern mehr finanzielle Hilfe.
Grevenbroich. Die Stadt beteiligt sich an einer Sammelklage des Städte- und Gemeindebundes gegen das Land NRW. Grund sind die hohen Kosten bei der Umsetzung von Inklusion an Schulen. Insgesamt haben 52 Kommunen beim Verfassungsgerichtshof des Landes NRW Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erhoben. Sie sehen durch das Landesgesetz ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt. Schuldezernent Michael Heesch begründet den Schritt damit, dass insbesondere das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, zahlt“) nicht eingehalten werde. Das Land soll mehr Kosten für die Inklusion übernehmen. Das Geld, das bislang aus Düsseldorf fließt, reiche bei weitem nicht aus.
Mit dem neunten Schulrechtsänderungsgesetz vom 5. November 2013 wurde der inklusive Unterricht, also das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern, an den Regelschulen eingeführt. Zum 1. Februar hat die Stadt als „Belastungsausgleich bei Inklusion im Schulbereich“ rund 104 000 Euro für bauliche Investitionen und 18 400 Euro für Personal aus dem Landes-Fördertopf erhalten. Das dürfte Kämmerin Monika Stirken-Hohmann angesichts des ohnehin klammen Stadtsäckels allerdings kaum beglücken. Allein die inklusionsbedingten Personalaufwendungen lagen 2014 laut Heesch bei 472 000 Euro für Inklusionshelfer und Maßnahmen zur lerntherapeutischen Förderung. Für 2015 wird mit Kosten von 571 000 Euro kalkuliert. Hinzu kommen Kosten für bauliche Maßnahmen. Für 2015 wird im Rathaus mit 343 000 Euro gerechnet. „Was das Land bislang zahlt, ist ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Heesch. „Wir alle möchten, dass die Kinder angemessen beschult werden. Aber das Land muss den Kommunen auch die erforderliche finanzielle Ausstattung zukommen lassen.“
In Düsseldorf wird die Forderung des Städte- und Gemeindebundes durchaus anders bewertet. NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) hatte erst im Mai im Landtag unter Berufung auf einen Prüfbericht betont, das Land gebe den Kommunen ausreichend Mittel für die schulische Inklusion. Der Streit um die Finanzierung der Inklusionsmaßnahmen schwelt schon länger. Erst im vergangenen Monat hatte Eckhard Ruthemeyer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW, auf unterschiedliche Auffassungen zwischen Land und Kommunen hingewiesen. Diese beträfen insbesondere die Kosten für Inklusionshelfer für Kinder mit Behinderungen an Regelschulen. „Hier haben wir auf die Zusage des Landes vertraut, die Inklusionspauschale aufzustocken, sofern die Personalkosten in diesem Bereich infolge der gesetzlich vorgeschriebenen Zunahme der Inklusion steigen“, erklärte Ruthemeyer. Das Land vertrete jedoch die Auffassung, dass derzeit keine Anpassung der Inklusionspauschale erforderlich sei. Nun soll der Verfassungsgerichtshof über die Kostenverteilung der Inklusion entscheiden. Ein Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest.