Kaarst: Gebühren ohne Rechtsgrundlage

2004 hat die Stadt fünf neue Bestattungsarten auf den Kaaster Friedhöfen zugelassen. Die Gebühren dazu hat sie nicht angepasst, aber trotzdem von den Angehörigen kassiert.

Kaarst. Über zwei Jahre hat die Stadtverwaltung Gebührenbescheide verschickt, für die sie keine Rechtsgrundlage hatte. Denn 2003 hatte das Land NRW ein neues Bestattungsgesetz verabschiedet, das neue Bestattungen ermöglichte. "Wir haben bürgerfreundlich reagiert. Die Friedhofssatzung wurde prompt geändert", sagt der Technische Beigeordnete Manfred Meuter. Die Gebührensatzung blieb hingegen unverändert. "Ziel war es, dass die Kaarster mehr Wahlfreiheit bei Bestattungen erhalten. Sie konnten umgehend von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen", so Meuter.

Die neue Friedhofssatzung wurde am 14. August 2004 verabschiedet. Seitdem sind fünf neue Bestattungsmöglichkeiten auch in Kaarst möglich (siehe Kasten). Doch die Stadt hat die Gebührensatzung nicht angepasst. Und wie hat die Stadt die Gebühren für die neuen Bestattungsmöglichkeiten berechnet? "Wir haben uns an der bisherigen Kalkulation orientiert. Das ist ja keine Geheimwissenschaft. Ob nun ein Reihengrab berechnet wird oder ein teilanonymes. Das wurde entsprechend umgelegt", erläutert Meuter.

Dass die Hinterbliebenen mit den Gebühren einverstanden waren, leitet der Technische Beigeordnete aus der Tatsache ab, dass die Stadt auf die 181 verschickten Bescheide keinen Widerspruch oder irgendeine Beschwerde erhalten hat.

Vom 14. August 2004 bis zum 12. Dezember 2006, dann erst wurde die neue Satzung mit den neuen Bestattungsarten beschlossen, hat die Stadt Gebühren in Höhe von 55 760,70 Euro ohne Rechtsgrundlage eingenommen. Die UWG fordert nun, dass das Geld den Hinterbliebenen zurückerstattet wird.

Finanzexperte Helmut Reppenhagen war zufällig auf den Fall gestoßen: "Die Partei hatte mich gebeten, dass ich mir mal die neue Friedhofssatzung und die Gebühren anschaue. Denn die sind ja drastisch und grundlos erhöht worden", sagt der Büttger. Die Unabhängige Wählergemeinschaft hat nun die Kommunalaufsicht eingeschaltet, die den Fall prüfen soll.