Konverter: Wohin er soll, ist weiter unklar
Amprion setzt weiter auf die Kaarster Dreiecksfläche, muss beim Gutachten jedoch nachbessern. Die Politik macht Wahlkampf mit der Problematik.
Rhein-Kreis. Eine rechtliche Einschätzung des Zentralinstituts für Raumplanung (ZIR) an der Universität Münster sorgt bei der Standortsuche für den umstrittenen Stromkonverter für mächtig Wirbel. Die Anlage, die Strom aus konventionellen Kraftwerken in Gleichstrom umwandelt, will der Übertragungsnetzbetreiber Amprion nach wie vor auf die Dreiecksfläche zwischen Bahnschienen, A 57 und L 30 in Kaarst — direkt an der Stadtgrenze zu Meerbusch — bauen. Dort sieht der Regionalplan derzeit noch Kiesabbau vor.
Das Gutachten des Zentralinstituts für Raumplanung (ZIR) an der Universität Münster,
das inzwischen online abrufbar ist, enthält nicht nur den Hinweis an das Land als Genehmigungsbehörde, dass bei der derzeit laufenden Neuaufstellung des Regionalplans die Bedeutung von Bauten der Energiewende, sprich also auch eines Konverters, gegen die des Kiesabbaus in der Region sorgfältig gegeneinander abgewogen werden muss, sondern auch, dass der „Strom“ mittlerweile Vorrang hat.
Für Regionalratsmitglied und Landtagskandidat im Wahlkreis Dormagen, Grevenbroich, Rommerskirchen Rainer Thiel MdL (SPD) sind damit die Chancen für den Standort in Kaarst gestiegen.
www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/zir_gutachten_bsab.pdf
Die Bezirksregierung, die für die Aufstellung eines rechtssicheren Regionalplans verantwortlich ist und der Politik, sprich: dem Regionalrat, für seine Entscheidung dazu Empfehlungen gibt, sieht das anders. Die Landesplanungsbehörde teile die Einschätzungen des ZIR nach erster Prüfung ausdrücklich nicht, heißt es. Dennoch habe die Rechtssicherheit des Regionalplans oberste Priorität.
Auch wenn die vom ZIR erwähnten Aspekte im Planentwurf bereits an einigen Stellen abgearbeitet seien, werde der Entwurf des Regionalplans daher zeitnah hinsichtlich der vom ZIR dargestellten Anforderungen überprüfen und überarbeiten.
Sicher ist: Über den Regionalplan — und damit auch über die Ausweisung „Kies“ auf der Kaarster Dreiecksfläche — entscheidet wohl noch bis zum Ende des Jahres der Regionalrat.
Dort sitzen Politiker aus den Kreisen Kleve, Mettmann, Neuss und Viersen sowie aus den Städten Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach, Remscheid, Solingen und Wuppertal. Kommt die Bezirksregierung als „beratende“ Landesplanungsbehörde zu dem Schluss, dass sich die Kiesabbaufläche, die dem Konverterbau in Kaarst entgegensteht, rechtssicher aus dem Regionalplan herausnehmen lässt, trifft der Regionalrat eine rein politische Entscheidung — darüber, wo die Anlage theoretisch stehen darf. Den endgültigen Standort legt die Bundesnetzagentur fest. Dabei stützt sie sich auf den neuen Regionalplan und das von Amprion derzeit aktualisierte Standortgutachten.
Mit dem neuen Standortgutachten, mit dem unter anderem ein Umweltgutachter befasst ist, reagiert der Netzbetreiber auf methodische Kritik beim Erstellen der ersten Standort-Prioritätenliste. Teil des neuen Gutachtens ist auch eine Sichtbarkeitsanalyse. Angeregt hatten das Bürgerinitiativen und Politiker.
Mit einer Entfernung von 1,3 Kilometern hat der Standort in Kaarst jedenfalls den größten Abstand zur Wohnbebauung. Aber auch die Lage der Erdkabel, die von Norden kommend zum Konverter verlegt werden, werden noch bestimmt.
Amprion gehört die Dreiecksfläche, das Unternehmen hat zudem eine Erklärung der Kieswirtschaft vorgelegt, dass sie bereit sei, die Fläche freizugeben und keine weiteren Ansprüche zu stellen.
Bürgermeisterin Ulrike Nienhaus sieht die Stadtverwaltung in ihrer ablehnenden Haltung bestätigt:
„Die Bezirksregierung hat deutlich gemacht, dass sie an ihrer Bewertung der Kiesflächen im Regionalplan festhalten wird. Für den Bau eines Konverters auf der Dreiecksfläche in Kaarst wäre danach ein Zielabweichungsverfahren notwendig, um Planungsrecht zu schaffen. Für ein solches Verfahren ist das Einvernehmen der Stadt Kaarst erforderlich.“