Mittellose Familie macht Sparkasse Vorwürfe
Die Rente von Iris Moll, von der sie mit Mann und Sohn lebt, soll an die Rentenanstalt zurücküberwiesen worden sein. Die Sparkasse verweist auf das Bankgeheimnis.
Grevenbroich. Familie Moll aus Grevenbroich lebt regelrecht „am Tropf“ der Erwerbsunfähigkeitsrente, die die 54-jährige Iris Moll wegen einer schweren Blutsystemerkrankung erhält. Seit Anfang Januar sei die Rentenzahlung aber ausgeblieben, wie Lothar Moll (57) beklagt: „Unser Kühlschrank ist leer. Wir haben kein Geld, um Heizmaterial zu kaufen und auch nicht für die Medikamente, die meine Frau dringend braucht.“ Die Familie lebe momentan nur durch die Unterstützung eines Freundes, gibt Moll zu, der wegen seiner Diabetes als Kraftfahrer nicht mehr arbeiten könne: „Ich bekomme aber kein Arbeitslosengeld, weil die Rente meiner Frau angerechnet wird. Doch da die jetzt auch ausgeblieben ist, wissen wir nicht mehr weiter“, sagt der Vater eines 17-jährigen Sohnes, der noch zur Schule geht und bei den Eltern lebt.
Für Lothar Moll sind die Sparkasse in Grevenbroich und die Rentenversicherung in Berlin diejenigen, die die Schuld an der Misere seiner Familie trügen, meint er. Die Rentenversicherung habe aus unerklärlichen Gründen die Rente für seine Frau nicht mehr zurücküberwiesen, sagt der 57-Jährige. Er hat einen Grevenbroicher Rechtsanwalt beauftragt, die Interessen der Familie gegenüber der Bundesrentenanstalt wahrzunehmen.
Auslöser für die aktuelle Notlage der Familie sei aber das Verhalten der Sparkasse, klagt Moll an. Bislang sei die Rente seiner Frau auf das Konto des Sohnes eingegangen, und die Familie habe so allmonatlich von dem Geld leben können. „Jetzt ist der Sparkasse auf einmal aufgefallen, dass mein Sohn erst 17 Jahre ist und hat die Rente für den Januar einfach nach Berlin zurücküberwiesen“, beklagt Moll. Er habe dann zwar gefragt, ob er nicht ein Konto mit einer Vollmacht seiner Frau auf deren Namen eröffnen könne: Dafür sei er aber von der Sparkasse, wie übrigens auch von anderen Geldinstituten belehrt worden, dass eine einfache Vollmacht nicht ausreiche: „Die fordern alle, dass ich beim Amtsgericht einen Betreuungsschein für meine Frau beantrage. Aber das ist doch eine Diskriminierung, ich will meine Frau doch nicht entmündigen. Sie leidet zwar unter einer Blutsystemerkrankung und hat seit 2002 das Haus nicht mehr verlassen können, aber geistig ist sie absolut fit“, betont der Ehemann.
Auf Nachfrage, ob und warum es zu der Rückübeweisung der Rente von Iris Moll gekommen sei und ob die Sparkasse tatsächlich kein Konto auf die Empfängerin eröffnen wolle oder könne, verwies Sparkassensprecher Stephan Meiser auf das Bankgeheimnis: „Wir dürfen leider keinerlei Auskünfte geben. Das verbietet uns das Gesetz,“ sagte Meiser. Dies sei zwar eine unbefriedigende Situation, weil so ein Sachverhalt unweigerlich einseitig im Raume stehe. Allerdings verwies er auf ein Angebot der Sparkasse: „Wir bieten den Service an, zu Kranken auch nach Hause zu kommen, wenn sie zum Beispiel Unterschriften leisten müssen.“
Sollte die Familie Moll diesen Service in Anspruch nehmen, dann bleibt für Lothar Moll aber eines immer noch völlig unverständlich, wie er sagt: „Warum hat die Sparkasse jetzt auf einmal erst entdeckt, dass mein Sohn noch keine 18 Jahre alt ist und die Rentenzahlung zum ersten Mal zurücküberwiesen?“, fragt er sich. Hinzu komme, dass kurz nach der Rentenpanne auch das Kindergeld, das all die Jahre auf das Konto des Sohnes eingegangen sei, plötzlich von der Sparkasse an die Familienkasse in Mönchengladbach zurückgeschickt worden sei. Auf Nachfrage bei der Familienkasse sei das Kindergeld dann aber ein zweites Mal angewiesen worden. Auch dazu gab es bei der Sparkasse Grevenbroich keine Auskunft.