Neue Klage gegen Hafen-Bauprojekt
Einen ansässigen Betrieb stört offenbar der Plan zur Umgestaltung des Hafengeländes. Es wurden bereits mehrere verschiedene Klagen eingereicht.
Neuss. Rainer Kohl von der Firma Lo-Projects ist zuversichtlich. „Wir werden noch dieses Jahr mit dem Umbau beginnen“, kündigt der Geschäftsführer an und meint damit die Umgestaltung der ehemaligen Speicherhallen an der Düsseldorfer Straße 1 im Neusser Hafen. Die einstigen Lagerhäuser gleich gegenüber des neu eröffneten Insel- und Uferparks sollen als moderne Büros wiederbelebt werden.
Rainer Kohl, Geschäftsführer Lo-Proects
Die Baugenehmigung liegt bereits vor, doch nun will ein Hafenbetrieb, die Raiffeisen Waren-Zentrale (RWZ) Rhein-Main, beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht dagegen klagen. „Die Begründung der Klage liegt noch nicht vor“, berichtet Stadtsprecher Peter Fischer. „Sie wurde erst einmal fristwahrend eingereicht.“ Dieselbe Futtermittelgenossenschaft aus Köln, die zwei Standorte im Neusser Hafen besitzt, hatte bereits im vergangenen Jahr Klage beim Oberverwaltungsgericht in Münster gegen den gesamten Bebauungsplan rund um Rheintorstraße/Düsseldorfer Straße Klage eingereicht, ein sogenanntes Normenkontrollverfahren. Damit wolle man den Standort des eigenen Unternehmens sichern, teilt RWZ-Sprecherin Silke Gaertzen mit. „Die Klage gegen die Umnutzung der Speicher der Neusser Lagerhaus AG ist eine Konsequenz daraus, weil die Umnutzung auf dem Bebauungsplan beruht, gegen den die RWZ im Normenkontrollverfahren angeht.“ Sechs Firmen im Hafen haben beim Verwaltungsgericht Klage gegen den genehmigten Bau von Wohnungen auf dem Münsterschulareal eingereicht, weil sie Beschwerden von neuen Anwohnern befürchteten. Ähnliche Beschwerden seien aber von Bürobetrieben weniger zu erwarten, meint Rainer Kohl und ist über die RWZ sehr verärgert. „Ihr Betrieb liegt 800 Meter entfernt“, sagt er. „Warum hat die Firmenleitung uns nicht einfach mal angerufen und ihre Sorgen mitgeteilt, anstatt direkt Klage einzureichen?“ Beunruhigt ist Kohl allerdings nicht. „Wir haben die Sache an unsere Anwälte übergeben“, berichtet er. Die Baugenehmigung sei rechtskräftig. „Wir haben in engem Schulterschluss mit der Stadt Neuss geplant und sind zuversichtlich, dass die Klage abgewiesen wird.“ Direkt loslegen könne man aber noch nicht. „Wir suchen noch einen Endinvestor“, erklärt der Lo-Projects-Geschäftsführer. Grund: „Die Speicherhallen stehen unter Denkmalschutz, und die steuerliche Förderung gilt nur für den Eigentümer.“ Dem wolle man diesen Steuervorteil nicht vorenthalten. Gespräche mit Interessenten liefen bereits. „Wir wollen noch dieses Jahr starten. Die Bauzeit beträgt dann zwei Jahre.“ In den zwei einstigen Speicherhäusern und einem Neubau sollen insgesamt über 15 000 Quadratmeter Büroflächen entstehen, die insbesondere für kreative Firmen interessant seien.
„Die Stadt Neuss hat den Bebauungsplan mit übergroßer Sorgfalt erstellt“, betont Rainer Kohl von Lo-Projects. Die Planungen dauerten schon seit über fünf Jahren. Er hofft deshalb, dass die Normenkontrollklage abgewiesen wird.