Neuss/Düsseldorf: Ex-Richter muss in Haft

Körperverletzung: Revision ist verworfen: Jurist muss nach der Attacke auf seine Ex-Frau drei Jahre in Haft. Neue Anklagen sind durch die Staatsanwaltschaft erlassen.

Neuss/Düsseldorf. Ex-Richter Wilfried P., der seine Frau in einem Geschäft an der Neustraße mit einem Stein attackiert hatte, muss nun doch ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat seine Revision verworfen. Damit ist das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts bestätigt - es ist also rechtskräftig.

Wilfried P. war im Mai wegen gefährlicher Körperverletzung von der Schwurgerichtskammer zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Ursprünglich war der 57-Jährige sogar wegen Totschlags angeklagt. Eine Tötungsabsicht konnte ihm das Gericht jedoch nicht nachweisen.

Wann der Jurist, der derzeit als Rechtsanwalt tätig ist, jedoch seine Haftstrafe antreten muss, steht noch nicht fest. In Justizkreisen wird damit Anfang des Jahres gerechnet. Bis dahin bleibt der ehemalige Richter auf freiem Fuß.

Obendrein muss er sich demnächst wegen weiterer angezeigter Attacken vor dem Neusser Amtsgericht verantworten. Staatsanwalt Christoph Kumpa bestätigte gestern, dass er gegen Wilfried P. gleich mehrere Anklagen erlassen habe.

Eine davon lautet auf Körperverletzung: In diesem Fall soll der 57-Jährige im Juli dieses Jahres Günter Meuter, den Leiter der Einrichtung Kunstraum Neuss, angegriffen haben. Obwohl er in dem Haus Hausverbot hatte, soll P. in den Biergarten des Museums gestürmt sein und Meuter ins Gesicht und gegen den Kopf geschlagen haben. Meuter erlitt dabei ein geprelltes Jochbein und Prellungen der Halswirbelsäule.

Weiterhin wirft ihm die Staatsanwaltschaft Stalking vor. Der frühere Richter soll seiner Ex-Frau trotz seiner Verurteilung im Mai weiter nachgestellt und sie am Telefon belästigt haben. Die Frau hatte sogar vor dem Amtsgericht eine Einstweilige Verfügung gegen ihren Mann erwirkt, nach der er sich ihr nicht mehr nähern und keinen Kontakt zu ihr aufnehmen darf. Ein Termin für einen Prozess steht allerdings noch nicht fest.