Grundsteuer-Reform in Neuss „Haus und Grund“ warnt vor Ungerechtigkeit bei Grundsteuer

Neuss · Die Politik muss neue Hebesätze für die Grundsteuer festsetzen. Wohnen könnte noch teurer werden.

In Neuss bleibt offen, welche Hebesätze für die Grundsteuer festgelegt werden. Das entscheidet sich vielleicht sogar erst Mitte 2025. Foto: dpa

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(nau)Der Kämmerer der Stadt hat seinen Etatentwurf für 2025 fast fertig und darin rund 36 Millionen Euro vorgesehen, die über die Grundsteuer eingenommen werden sollen. Die Summe entspricht der des Vorjahres. Doch wie die Steuer genau erhoben wird, ist unklar – und bleibt das auch noch ein Weilchen. Denn dass der Beigeordnete und Kämmerer Frank Gensler mit Einbringung seines Etatentwurfs am 27. September einen Vorschlag zum Thema Hebesätze macht, schließt er derzeit eher aus.

Das verschafft den Interessensvertretungen Zeit, sich noch einmal in Stellung zu bringen. Die IHK Mittlerer Niederrhein hat das bereits getan und alle Kommunen im Rhein-Kreis angeschrieben und aufgefordert, von dem Splitting des Hebesatzes, das die Landesregierung möglich gemacht hat, abzusehen. Weil dann die Unternehmen finanziell stärker belastet würden, als bei Beibehaltung eines einheitlichen Wertes. Der Verein „Haus und Grund“ als Interessenvertretung der Immobilienbesitzer hält dagegen, weil ein „Splitting“ vor allem die Besitzer von Wohnimmobilien entlasten würde.

Die Reform der Grundsteuer droht ab Januar die Steuerlast für Wohngrundstücke stark zu erhöhen, für Gewerbegrundstücke zu senken, heißt es in einer Stellungnahme des Vereins. Dies belastet selbstnutzende Eigentümer und Mieter gleichermaßen. „So können sie die Steuer für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke unterschiedlich gestalten und verhindern, dass das Wohnen noch teurer wird“, erklären die Geschäftsführer des Vereins Sonja Buser und Niclas Carouge.

Aktuell liegt der Hebesatz in Neuss bei 495 Prozentpunkten für die Grundsteuer B. „Ab dem kommenden Jahr müssten es nach Berechnungen des NRW-Finanzministeriums 611 Punkte sein, wenn die Reform für die Stadt aufkommensneutral bleiben soll“, berichtet Buser. Um den gleichen Betrag zu erzielen, könnte man aber auch den Hebesatz auf 466 Prozentpunkte für Wohngrundstücke senken, müsste aber den für Nicht-Wohngrundstücke im Gegenzug auf 951 Punkte anheben.

Welchen Weg Neuss wählt, muss die Politik entscheiden. Der will Gensler aber erst einen Vorschlag machen, wenn einerseits eine vom Land angekündigte neue Berechnung vorliegt, andererseits ein vom Städtetag NRW in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten eine klare Aussage zur Bewertung gerade von gemischt genutzten Immobilien zulässt. Gensler hat die Hoffnung, dass er diesen Vorschlag zur Etatverabschiedung im Dezember unterbreiten kann.