Wirtschaft in der Stadt Neuss IHK lehnt strengere Lärmschutzmaßnahmen im Hafen ab

Neuss · In einem Brief an Bürgermeister Breuer lehnt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz eine Verschärfung des Lärmschutzes für Betriebe im Hafen ab. Der Lärmaktionsplan der Stadt sieht solche Maßnahmen vor.

Der Neusser Hafen aus der Vogelperspektive.

Der Neusser Hafen aus der Vogelperspektive.

Foto: Jana Bauch

Durch erhöhte Anforderungen soll die hohe Lärm-Vorbelastung der benachbarten, östlichen Neusser Innenstadt durch Gewerbelärm im Hafengebiet berücksichtigt werden. Das sieht die Maßnahme 29 im Lärmaktionsplan der Stadt Neuss vor, die am Freitag auf der Tagesordnung des Stadtrates stand. Doch gegen diesen Passus regte sich bereits im Vorfeld Widerstand. IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz schrieb deshalb einen Brief an Bürgermeister Reiner Breuer und die Fraktionsvorsitzenden. Und so stellte die CDU-Fraktion im Rat den Antrag, diese Maßnahme aus dem Lärmaktionsplan ersatzlos zu streichen.

Um was geht es bei M 29? Bereits jetzt seien emittierende Unternehmen im Hafen durch bestehende Regelungen dazu verpflichtet, schalltechnische Maßnahmen zur Lärmreduzierung umzusetzen. Die zusätzliche Verschärfung dieser Vorgaben würde unverhältnismäßige Belastungen schaffen, ohne dass zwangsläufig ein signifikanter Mehrwert für die Lärmminderung erzielt werde, heißt es in dem Brief. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes enthält eine Verschärfung der Anforderungen. Wörtlich heißt es dort: „Bei Neugenehmigungen, Nutzungs- und Betriebsänderungen sowie bei Betriebserweiterungen müssen die Richtwerte der TA-Lärm an den entscheidenden Immissionsorten im Auswirkungsbereich des Neusser Hafens nicht um 6 dB(A), sondern um 10 dB(A) unterschritten werden. Im begründeten Einzelfall kann von der verschärften Unterschreitung abgewichen werden.“ TA Lärm meint die „Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm“, eine Verwaltungsvorschrift. Die Bürger müssten vor Lärm geschützt werden, betont der IHK-Hauptgeschäftsführer. „Allerdings ist die vorgesehene Erhöhung der Anforderungen nicht verhältnismäßig, da sie die ohnehin überstrapazierte Industrie zusätzlich belastet. Und das in einer Zeit, in der sich Unternehmen in einem gewaltigen Transformationsprozess befinden, mit dem zum Teil große Investitionen einhergehen, die nun mit einer weiteren Komponente belastet werden.“ Die für Investitionsvorhaben unabdingbaren Genehmigungsverfahren würden sich verlängern, zusätzliche Gutachterkosten seien zu erwarten und Planungs- sowie Investitionssicherheit gehe verloren. „Dies könnte weitere Wettbewerbsnachteile verursachen, die langfristig Arbeitsplätze gefährden und zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandorts Neuss führen könnten“, betont Steinmetz. Und er fügt hinzu: „Die Tatsache, dass Bürgerinnen und Bürger bewusst in die unmittelbare Nähe des Hafens gezogen sind, wie im Fall der Wohnbebauung ‚Alte Münsterschule‘, wird nicht berücksichtigt“, so Steinmetz.