Neusser muss für ein halbes Jahr ins Gefängnis

Weil er seine Freundin schlug, wurde ein 30-Jähriger verurteilt. Das Landgericht bestätigte Richterspruch aus erster Instanz.

Neuss. Ein 30-jähriger Neusser ist wegen eines Angriffs auf seine Freundin vom Landgericht Düsseldorf zu sechs Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Der Mann hatte im März dieses Jahres seine damalige Freundin vor der Schule deren Tochter abgepasst und ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der Grund: Die Frau soll ihn zuvor zweimal betäubt und sich an ihm vergangenen haben. Für die Attacke hatte ihn das Amtsgericht Neuss bereits zu sechs Monaten Haft verurteilt.

Das Landgericht bestätigte nun den Richterspruch aus erster Instanz und verwarf die Berufung des Neussers. Weil der 30-Jährige bereits einschlägig vorbestraft ist und derzeit wegen einer anderen Verurteilung in Haft ist, kam Bewährung für ihn nicht in Betracht.

Dem Angriff des 30-Jährigen ging nach Darstellung seines Rechtsanwalts Hanno Baborski eine jahrelange regelrechte „Hass-Liebe“ voraus. Das Paar kannte sich seit drei Jahren. In einem Zivilverfahren hatte die Ex-Freundin, die vor dem Landgericht als Nebenklägerin auftrat, bereits durchgesetzt, dass der 30-Jährige Abstand zu ihr halten muss. „Aber dann hat sie sich selbst wieder bei ihm gemeldet, er solle doch mal wieder vorbeikommen“, berichtete Baborski.

Bei zwei darauf folgenden Treffen in der Wohnung der Freundin soll es dann zu Übergriffen durch die Frau gekommen sein: Der 30-Jährige erklärte jedenfalls vor Gericht, seine Freundin habe ihn zweimal entweder mit Tabletten oder K.o.-Tropfen betäubt und sich danach an ihm vergangen. Er sei deshalb so erbost gewesen, dass er die Frau vor der Schule deren Tochter zur Rede stellen wollte. Ob es die Übergriffe, die der 30-Jährige schilderte, tatsächlich in dieser Form gegeben hat, blieb vor Gericht offen. angr