Gerichtsentscheid Neusser Wirt bekommt nichts von Versicherung – weil Corona neu ist
Neuss/Düsseldorf · Das Düsseldorfer Landgericht hat die Klage eines Gastwirts abgewiesen, der Entschädigungszahlungen wegen der Corona-Krise gefordert hatte. Der Grund für die Ablehnung ist kurios.
Ein Neusser Gastwirt hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen seiner Versicherung Umsatz-Ausfälle wegen der Corona-Krise. Das hat am Dienstag das Düsseldorfer Landgericht entschieden und die entsprechende Klage abgewiesen. Der Grund: Die Versicherung deckt laut Gericht nur Krankheiten ab, die es im Jahr 2000 schon gab.
Der Betreiber eines griechischen Restaurants in Neuss hatte eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und ab dem 23. März für 30 Tage Zwangsschließung im ersten Lockdown 24 000 Euro Verdienstausfall gefordert. Zu Unrecht, urteilte der Richter. Die Versicherung decke laut Vertrag nur Folgen aus Krankheiten ab, die schon 2000 im Infektionsschutzgesetz genannt wurden. Die Krankheit Covid-19 habe es damals noch nicht gegeben. Also bestehe in seinem Fall kein Anspruch auf Entschädigung.