Nicht-öffentlich: Nebenverdienste des Bürgermeisters

Einkünfte aus Nebentätigkeiten.

Neuss. In letzter Instanz hat es das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Wie berichtet, muss Bürgermeister Herbert Napp seine Einkünfte aus dem RWE-Regionalbeirat abführen. Das dürfte auch im am Freitag tagenden Stadtrat im öffentlichen Teil Thema werden. Nicht-öffentlich wird ein anderer Punkt abgehandelt: Dann legt der Bürgermeister, wie es das Gesetz fordert, eine Auflistung der Einkünfte aus Nebentätigkeiten des Jahres 2010 vor.

Dass das unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschieht, ist nicht ungewöhnlich: Die meisten seiner Kollegen verfahren so. Das Gesetz schreibt lediglich vor, die Einkünfte seien dem Rat anzuzeigen. Es gibt allerdings auch Stadtchefs, die darunter die Veröffentlichung verstehen.

Im Rhein-Kreis Neuss geht Meerbuschs Bürgermeister Dieter Spindler mit gutem Beispiel voran, listet für das vergangene Jahr präzise seine Einkünften aus Nebentätigkeitenvom Aufsichtsratsvorsitz der wbm (Wirtschaftsbetriebe Meerbusch) mit 1738,39 Euro bis zum Vorsitz in der Lärmschutzkommission mit 32 Euro auf. 6192,64 Euro hat er erzielt und 192,64 Euro an die Stadtkasse abgeführt: 6000 Euro dürfen die hauptamtlichen (Ober-) Bürgermeister und Landräte behalten. Ausnahme: Die nicht geringen Einkünfte aus Sparkassen-Verwaltungsräten, die bleiben komplett außen vor. Das regelt ein eigenes Gesetz.

Im Kreis bleibt Bürgermeister Spindler die Ausnahme, auch Landrat Hans-Jürgen Petrauschke sieht keine Veranlassung zur Veröffentlichung. Auch außerhalb des Kreises zeigt sich ein uneinheitliches Bild.

Krefelds Oberbürgermeister Kathstede gibt für 2010 die Gesamteinkünfte aus Nebentätigkeiten (gut 38 000 Euro) und die abgeführten Beiträge (12 000 Euro) an, ebenso Oberbürgermeister Bude aus Mönchengladbach (Einnahmen 2009: 50 000 Euro, abgeführt: 21 000 Euro).

Detailliert wie Dieter Spindler verfahren auch die Oberbürgermeister von Oberhausen und Dortmund oder die Stadtchefin von Wesel. Dirk Elbers aus Düsseldorf listet zwar wie Herbert Napp seine Nebentätigkeiten auf — es sind 29 —, nicht aber die Einkünfte.

Der Neusser Bürgermeister verteidigt seine Haltung: Personalangelegenheiten einschließlich der Höhe der Nebeneinkünfte gehörten nicht in die Öffentlichkeit, das habe der Gesetzgeber eben nicht ausdrücklich vorgeschrieben.

Klarstellen will Herbert Napp aber eins: Die Zahlungen aus dem RWE-Beirat, die die Gerichte durch drei Instanzen beschäftigten, hat er bereits unter Vorbehalt abgeführt. Sie können jetzt dem Haushalt zukommen. Für die beiden strittigen Jahre waren das gut 13 000 Euro.

“ Der Stadtrat tagt am Freitag ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses.