Putzfrau wegen Kopftuchs gekündigt
Neuss. Einer muslimischen Putzfrau ist in einem katholischen Pflegeheim wegen ihres Kopftuchs gekündigt worden. Das bestätigte der Arbeitsrechtler Jan-Philipp Kraa am Mittwoch in Düsseldorf.
Zuvor habe die Frau jahrelang unbeanstandet in dem Heim gearbeitet. Nachdem ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht in Neuss gescheitert sei, komme es nun am 24. Februar zur entscheidenden Verhandlung, wenn bis dahin keine einvernehmliche Regelung gefunden werde.
Der Träger des Heims, die katholischen St. Antonius-Kliniken in Neuss, berief sich am Mittwoch auf die seit Mitte 2010 geltende Kleiderordnung des Unternehmens. Darin sei das Tragen von Kopfbedeckungen aller Art grundsätzlich verboten. Die Leitung des Seniorenpflegeheims habe den Reinigungs-Dienstleister gebeten, auf die Kleiderordnung „Rücksicht zu nehmen“. Ob das Verbot auch für Ordenstrachten gilt, ließen die Kliniken offen.
Der Arbeitgeber, ein externer Dienstleister, sah sich daraufhin gezwungen, der Frau zu kündigen, weil sie ihr Kopftuch nicht abnehmen wollte und man keinen Ersatz-Arbeitsplatz für sie fand. Der Anwalt der Klägerin nahm den Dienstleister als Arbeitgeber ausdrücklich in Schutz: „Der Böse ist in diesem Spiel nicht der Arbeitgeber.“ Ein Sprecher der Firmengruppe sagte der „Bild“-Zeitung, man bemühe sich weiter um einen anderen Arbeitsplatz für die Frau.