Stadt nimmt Falschparker ins Visier

Oft stellen Unberechtigte ihre Autos auf Behindertenparkplätzen ab.

Foto: Reuter

Kaarst. Die Stadt Kaarst wird die Kontrollen der Behindertenparkplätze im Stadtgebiet forcieren. „Es häufen sich die Verstöße. Immer mehr Autofahrer weichen ohne Berechtigung auf Behindertenparkplätze aus. Dies können wir nicht tolerieren“, sagt Brigitte Kaulen, Leiterin des Ordnungsamts.

Barbara Gohl, kommissarische Vorsitzende des Sozialverbandes VdK, der die Interessen von Behinderten vertritt, begrüßt diesen Schritt: „Ich bin oft für den VdK unterwegs und habe schon häufig festgestellt, dass Behindertenparkplätze mit Autos zugeparkt sind, die keine Berechtigung haben.“ Diese würden dann „nur mal eben“ dort parken, etwas einkaufen und wieder fahren. „Natürlich, ist ja auch bequem. Aber ein Mensch, der darauf angewiesen ist und dadurch womöglich einen weiteren Weg hat, leidet darunter.“ Darauf anzusprechen, mache allerdings wenig Sinn: „Dass sie einsichtig sind, habe ich bisher noch nicht erlebt“, sagt Gohl. Im Gegenteil. Ein paar Mal habe sie die Autofahrer angesprochen, diese seien daraufhin sogar frech geworden. Aus Angst, die Falschparker würden handgreiflich werden, will sie sich künftig nicht mehr äußern.

Umso erfreulicher sei es, dass das Ordnungsamt aktiv werden möchte. „Es ist so schwierig, einen Parkausweis zu bekommen. Wenn man als Betroffener ständig vor zugeparkten Behindertenparkplätzen steht, ist das sehr ärgerlich.“ Die Stadt weist darauf hin, dass ein Schwerbehindertenausweis nicht ausreicht, um die als Behindertenparkplatz gekennzeichneten Stellplätze zu nutzen. Nur Personen mit den Merkzeichen „außergewöhnlich gehbehindert“ (aG) oder „blind“ (Bl) erhalten den blauen Parkausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. „Ein Falschparken auf einem Behindertenparkplatz kostet 35 Euro Bußgeld“, heißt es seitens der Verwaltung. Zudem werde die Stadt künftig konsequent abschleppen lassen.

Gohl geht sogar noch weiter. Sie meint, dass längst nicht jeder Ausweis noch Gültigkeit besitze. „Eigentlich müsste das Ordnungsamt stichprobenartig kontrollieren, ob der Fahrer wirklich berechtigt ist, auf einem ausgewiesenen Parkplatz zu parken.“ csk