Stadtwerke: Erfolg gegen Vattenfall

SWN-Mitarbeiter waren keine.

Neuss. Die Stadtwerke haben sich erneut juristisch erfolgreich gegen wettbewerbswidriges Verhalten auf dem Strommarkt gewehrt.

Das Landgericht Düsseldorf hat per Beschluss eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen Vattenfall Europe Sales GmbH aus Hamburg erlassen.

Das Gericht entschied — wegen besonderer Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung — kostenpflichtig gegen Vattenfall.

Dem Unternehmen wird untersagt, „gegenüber Dritten eine geschäftliche Verbindung zu den Stadtwerken Neuss zu behaupten, indem die Behauptung aufgestellt wird, dass von Vattenfall eingesetzte Vertriebsmitarbeiter im Auftrag der SWN handeln“. Bei Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro angedroht.

In Neuss haben in den vergangenen Wochen Mitarbeiter des Unternehmens in Drückermanier Stromverträge angeboten. Die Personen gaben sich als Mitarbeiter der Stadtwerke Neuss aus oder behaupteten, im Auftrag der Stadtwerke tätig zu sein.

Die SWN warnen generell vor dem Abschluss von Verträgen an der Haustür. Kunden, die Hilfestellung bei der Rückabwicklung von möglicherweise geschlossenen Verträgen wünschen, können sich unter Telefon 0800 — 5310135 an die Stadtwerke wenden. Red