Terrassengebühr verärgert Wirte

Laut einer Erhebung des Steuerzahlerbundes liegt Dormagen unter den 56 größten Städten in NRW auf Rang 18 bei der Höhe der Gebühr. Die Gastronomen fordern die Abschaffung.

Foto: Anja Tinter

Dormagen. Gerade hat Torsten Hilgers die Sondernutzungsgebühr an die Stadt überwiesen. „Eine Frechheit“, sagt der Inhaber des beliebten Gohrer Landgasthauses, „dass ich für die Außenterrasse genauso viel zahlen muss wie die Kollegen in der Innenstadt. Die Gebühr gehört abgeschafft.“ Mit dieser Forderung ist er nicht alleine. Denn auch der Bund der Steuerzahler NRW spricht sich dafür aus, dass die Städte und Gemeinden auf die Erhebung verzichten. Er hat sich diese Gebühr in den 56 größten Städten in Nordrhein-Westfalen in Top-Lagen angeschaut. Es gibt große Unterschiede. Während Spitzenreiter Bonn zwölf Euro je angefangenen Meter pro Monat verlangt, verzichten Städte wie Iserlohn oder Herten ganz darauf. Dormagen liegt mit 5,50 Euro auf Rang 18, noch vor Grevenbroich (fünf Euro) und Neuss (vier Euro).

Eine klare Haltung zu diesem Thema hat auch die Werbegemeinschaft City-Offensive Dormagen (CiDo): „Ich bin für eine Abschaffung der Gebühr“, sagt Vorsitzende Michaela Jonas. „Im Rahmen der Märkte und Feste muss es allerdings Gebühren für den Außenbereich geben. Denn dadurch finanzieren sich die Feste aktuell zu einem großen Teil.“

Jonas weiß von Beschwerden, weil Gastronomen auf der nördlichen und südlichen Kölner Straße genauso viel zahlen wie die am zentral gelegenen Rathausplatz. Einer von ihnen ist Stephan Thönneßen, Inhaber des „Café Seitenweise“. Er sagt: „Es ist einfach nicht gerecht, wenn hier an der Peripherie der Kö der gleiche Gebührensatz bezahlt werden soll wie auf dem Marktplatz.“

Robert Krumbein, Erster Beigeordneter der Stadt Dormagen

Es seien in der Vergangenheit bereis Gespräche über dieses Thema geführt worden, sagt Thönneßen — auch mit der Zielsetzung, durch einen Wegfall andere Gastronomen für ein stärkeres Engagement im Außenbereich zu bewegen.

Der Steuerzahlerbund hat erhebliche Unterschiede bei seiner Untersuchung ausgemacht: Ein Bonner Gastronom zahlt in dem Musterbeispiel — fünf Tische mit vier Stühlen auf 25 Quadratmetern in der Zeit von Mai bis September — 1500 Euro. In Viersen sind es lediglich 137,50 Euro, in Neuss 500 Euro, in Grevenbroich 625 Euro. Bei einem Gebührensatz von 5,50 Euro muss der Dormagener Gastronom demnach 687,50 Euro bezahlen.

Die Stadt sieht aber keinen Handlungsbedarf. „Ich habe nicht den Eindruck, dass die Höhe der Terrassengebühr ein Problem für die Gastronomen ist“, sagt Erster Beigeordneter Robert Krumbein: „Vor allem angesichts der Mieten, die sie zahlen müssen.“ Er verweist darauf, dass die Gebühren in den Ortsteilen mit 4,50 Euro deutlich geringer ist. Die Stadt nimmt seiner Aussage zufolge durch diese Sondernutzungsgebühr, die sie freiwillig erhebt, einen „hohen fünfstelligen Betrag“ ein.