Viele freie Stellen für Schöffenamt

Die Stadt Dormagen sucht 82 Freiwillige für das Schöffenamt ab 2019. Sollten sich nicht genügend Bewerber finden, können Bürger auch verpflichtet werden.

Foto: Andreas Endermann

Dormagen. Sie sollen das Vertrauen der Menschen in den Rechtsstaat und die Justiz stärken, zu einer lebensnahen Rechtsprechung beitragen und ein Bindeglied zwischen Staat und Bürgern sein. So umreißt das nordrhein-westfälische Justizministerium die Aufgabe von Schöffen. Eine große Verantwortung für die ehrenamtlichen Richter, die zwar keine juristische Ausbildung haben, aber während der Hauptverhandlung ein Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie ein Berufsrichter ausüben dürfen. 2018 werden die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt, und die Stadt Dormagen sucht für eine Vorschlagsliste insgesamt 82 Frauen und Männer.

Guido Krah, Rechtsamt Dormagen

Die Aufstellung solcher Listen ist für die Kommunen Pflicht, teilt das örtliche Rechtsamt mit. Die für jedes Amtsgericht erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen werde durch den Präsidenten des Landgerichts bestimmt — wobei die Zahl der Hauptschöffen so festgelegt werde, „dass voraussichtlich jeder zu nicht mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird“.

„Grundsätzlich ist jeder Deutsche verpflichtet, die Berufung zum Schöffen anzunehmen. Nur in besonderen Fällen kann dieses Ehrenamt abgelehnt werden“, betont Guido Krah vom Rechtsamt. In der Vergangenheit waren Zwangsmaßnahmen in der Chemiestadt aber nicht notwendig. „Meines Wissens haben sich immer ausreichend geeignete Bewerber gefunden“, berichtet Krah. Wer sich für das Amt interessiert und auf die Dormagener Vorschlagsliste aufgenommen werden möchte, muss deutscher Staatsbürger sein, in der Stadt wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzungen sind soziale Kompetenz, eine gute Menschenkenntnis und Urteilsfähigkeit. Juristische Kenntnisse werden nicht erwartet. Auf ihre Aufgabe vorbereiten können sich künftige ehrenamtliche Richter mit Seminaren, die von diversen Volkshochschulen angeboten werden, etwa in der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Ausschlusskriterien gibt es aber auch. „Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen“, teilt das Rechtsamt mit. Auch hauptamtliche Richter, Anwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete, Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie Priester können nicht Schöffen werden.

Interessenten können sich bis zum 15. April beim Rechtsamt der Stadt Dormagen (Paul-Wierich-Platz 1, schriftlich oder per E-Mail an die Adresse petra.diehm@stadt-dormagen.de und unter der Telefonnummer 02133/257426 bewerben. Ein Formular kann von der städtischen Internetseite heruntergeladen werden. Zusatzinformationen sind zudem auf den folgenden Internetseiten zu finden:

www.dormagen.de www.schoeffenwahl.de www.schoeffen-nrw.de www.schoeffen.de