Voss soll eine neue Stabsstelle leiten
Zu den Aufgaben der Stelle, deren Führung die Ex-Feuerwehrchefin übernehmen soll, gehört unter anderem der Katastrophenschutz.
Dormagen. Die seit Anfang Dezember nach internen Konflikten von ihrem Posten als Dormagener Feuerwehr-Chefin abgezogene Branddirektorin Sabine Voss (49) sieht gute Chancen darauf, dass sie bald wieder als Leiterin der hauptamtlichen Feuerwache arbeitet. Das bestätigte ihre Rechtsanwältin Katharina Voigt von der Hotstegs Rechtsanwalts-GmbH: „Wir erwarten, dass die Stadt den Beschluss des Verwaltungsgerichtes umsetzt und meine Mandantin wieder amts- und laufbahngerecht als Leiterin der hauptamtlich besetzten Feuer- und Rettungswache einsetzt.“
Denn am Montag hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf einem entsprechenden Eilantrag von Voss stattgegeben und angeordnet, sie vorläufig bis zu einer neuen Entscheidung über ihren dienstlichen Einsatz wieder auf ihren vorherigen Dienstposten zu setzen. „Die Umsetzungsverfügung ist rechtswidrig“, fasst die Rechtsanwältin zusammen. Voss war von der Stadt vorübergehend im Bereich des Hochwasserschutzes eingesetzt worden, was laut Gericht nicht ihrer Besoldung nach A 15 und ihrer Laufbahn entspricht und daher „nicht amtsangemessen“ ist.
Der Dormagener Verwaltungsvorstand hatte diese Entscheidung im Dezember damit begründet, den „inneren Frieden in der Feuerwehr“ wiederherzustellen. Das Gericht attestierte der Stadt laut Kanzlei-Homepage jedoch, dass die Umsetzung nicht willkürlich erfolgt sei, sondern es habe „erkennbar ein sachlicher Grund“ bestanden, die Feuerwehrchefin „zur Beseitigung eines (Dauer-)Spannungsverhältnisses innerhalb der Feuerwehr und der Dienststelle“ von ihren Aufgaben zu entbinden.
Der Personalrat, die Mitarbeitervertretung der Stadtverwaltung, hat nun gestern die Weichen dafür gestellt, dass Voss eine neue Aufgabe als Leiterin der geplanten Stabsstelle für Sicherheit erhält: „Der Personalrat hat zugestimmt“, erklärte Stadt-Pressesprecher Harald Schlimgen. In der Ratssitzung am Dienstagabend hatte Bürgermeister Erik Lierenfeld die Ratsmitglieder vom Ausgang des Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht informiert. „Mit der jetzigen Regelung, die schon vor dem Ausgang des Eilverfahrens so vorgesehen war, haben wir die vom Gericht eingeräumte Möglichkeit einer neuen Entscheidung genutzt“, so Lierenfeld. Zu den Aufgaben der Stabsstelle gehören unter anderem das Krisenstabsmanagement, der Zivilschutz, der Katastrophenschutz, Bereiche des vorbeugenden Brandschutzes und die Hochwasserschutzplanung. „In der heute veränderten Bedrohungssituation sind auch die Kommunen nach Einschätzung der Bundesbehörden gefordert, ihre Anstrengungen im Sicherheitsbereich noch einmal deutlich zu verstärken“, so der Bürgermeister.
Die Stadt sieht keine Auswirkung auf die Bestellung der neuen Leitung der Freiwilligen Feuerwehr, die kürzlich im Rat anstand. „Nachdem der Stadtrat im Dezember 2015 die Rückumwandlung der Berufsfeuerwehr in eine Freiwillige Feuerwehr beschlossen hat, bestünde für Frau Voss auch im möglicherweise ausstehenden Hauptverfahren vor Gericht kein Anspruch auf Übernahme der gesamten Wehrführung“, erläuterte der Erste Beigeordnete Robert Krumbein. Dies habe auch das Verwaltungsgericht in der Eilentscheidung bereits dargestellt.
Einstimmig bestätigte der Stadtrat Bernd Eckhardt als Chef der Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften, ebenso seine Stellvertreter Gerd Gleich und Jörg Schulz.