Politik im Rhein-Kreis Neuss CDU fordert Entschuldigung
Rhein-Kreis · (jasi) Die Kreis-CDU hat am Donnerstag eine offene Entschuldigungs-Forderung an die Kreistagsfraktion der Grünen veröffentlicht. Diese soll nämlich – nach Darstellung der Christdemokraten – Landrat Hans-Jürgen Petrauschke mehrfach in den vorangegangenen Sitzungen des Kreisausschusses bezüglich des Informationsflusses zum Rheinland-Klinikum kritisiert haben.
Auch eine offizielle Anfrage an die Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Düsseldorf gab es deswegen. „Die Grünen forderten die Regierungspräsidentin auf, den Landrat zu rügen und ihn künftig anzuweisen, sich jegliche Gesellschafterbeschlüsse vom Kreisausschuss mandatieren zu lassen“, schreibt die CDU. Das Antwortschreiben der Bezirksregierung attestiere nun einen richtigen Informationsfluss und die ordnungsgemäße Einbindung der politischen Gremien durch den Landrat.
Die Kreistagsfraktion der Grünen zeigt sich überrascht über die Forderung der CDU. Fraktionsvorsitzende Swenja Krüppel widerspricht der Darstellung. Die Antwort der Bezirksregierung sage „ganz klar“, dass der Beschluss nicht vollständig eingehalten wurde, sie aber lediglich wegen des Opportunitätsprinzips von einer Verfolgung absehen. „Inhaltlich haben wir somit recht bekommen“, so Swenja Krüppel. Allerdings wird Petrauschke in dem Schreiben der Bezirksregierung, das unserer Redaktion vorliegt, tatsächlich in weiten Teilen richtiges Handeln attestiert. Lediglich zu einem Punkt gibt es eine kleine Einschränkung: So hätte Petrauschke gemäß des Beschlusses des Kreisausschusses vom 19. Mai 2021 im Vorfeld eine schriftliche (Tisch-)Vorlage zu seinem beabsichtigten Abstimmungsverhalten in der Gesellschafterversammlung zur Besetzung der Geschäftsführung des Rheinland-Klinikums fertigen müssen, dies hätte laut Bezirkregierung in der Sache aber zu keinem anderen Ergebnis geführt.
Landrat Petrauschke habe aufgrund der „umfassenden Information des Kreistages beziehungsweise Kreisausschusses davon ausgehen können, dass letzterer mit seinem Abstimmungsverhalten einverstanden war.“