Rockermord-Prozess in Duisburg Mutmaßliche Bestechung im Stückelmord-Prozess

Mönchengladbach/Duisburg · Bei der Verhandlung um die Zerstückelung an Kai M. ging es am Mittwoch um die Glaubwürdigkeit des Kronzeugen. Er hätte gute Gründe gehabt, sich an Rocker-Boss Ramin Y. zu rächen.

Große Gerichtsverfahren sind in Corona-Zeiten nicht so einfach planbar. Das merken auch immer wieder die Beteiligten im Rockermord-Prozess vor dem Duisburger Landgericht. Beinahe ein Monat lag zwischen dem zehnten und dem elften Verhandlungstag. Immer wieder mussten Termine kurzfristig krankheitsbedingt verschoben werden. Am Mittwoch stellte sich der Mönchengladbacher Kronzeuge dann zum vorerst letzten Mal den Fragen des Richters.

Thema waren dabei weniger inhaltliche Details zum mutmaßlichen Mord an Hells Angel Kai M. als vielmehr die Frage nach der Glaubwürdigkeit und möglichen Käuflichkeit des 43-Jährigen. Ein Mann aus dem Umfeld der Rocker-Szene soll ihm 100 000 Euro und eine Firma für seine Aussage geboten haben, wenn er die richtige Person belaste.

Der Kronzeuge bestätigt vor Gericht, dass es ein entsprechendes Gespräch gegeben habe. Darauf eingegangen sei er aber nicht. „Für kein Geld der Welt belaste ich irgendeinen Menschen“, sagte er. 5000 Euro für einen Rechtsanwalt habe er von dem Mann allerdings dennoch angenommen.

Als mögliches weiteres Motiv für eine Falschaussage des Kronzeugen käme auch Rache an Ramin Y. infrage. Den Mönchengladbacher Rocker-Boss hatte der 43-Jährige als Haupttäter identifiziert. In Duisburg ist er dennoch nicht angeklagt, weil er sich vor Prozessbeginn in den Iran abgesetzt hatte. Ramin Y. soll den Kronzeugen beim Erwerb einer Veranstaltungshalle um seine Anteile betrogen haben. Immer wieder habe der 43-Jährige den Rocker-Boss daher aus dem Gefängnis heraus kontaktiert. „Ich wollte nicht wahrhaben, dass die mich hintergangen haben“, sagte der Kronzeuge vor Gericht. Ein Grund für seine Aussage sei allerdings auch das nicht gewesen. Auslöser seien viel mehr die Morddrohungen gegen ihn gewesen. Er habe schlichtweg nichts mehr zu verlieren gehabt.

Vorgehalten wurde dem Kronzeugen auch eine SMS, die er an einen der Angeklagten im Prozess geschickt hatte. „Ihr habt mir die Aussage in den Mund gelegt und was ich alles zu sagen habe“, habe laut Gericht darin gestanden. Der Text sei von ihm, bestätigte der 43-Jährige im Zeugenstand. Das sei jedoch anders gemeint gewesen. Er sage nur das aus, an das er sich selbst erinnern könne.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch nur kleinere Nachfragen zu Aussage-Details und den merkwürdig anmutenden ersten Anwalt-Besuchen der mutmaßlichen Täter gleich nach dem Mord. Dabei seien laut Kronzeuge auch „Tipps“ zur Spurenbeseitigung besprochen worden.

In der nächsten Sitzung am Freitag werden dann die Anwälte der Angeklagten mit ihren Fragen an den Kronzeugen beginnen.