Grevenbroicher wegen versuchter Tötung vor Gericht Kronzeugin belastet Angeklagten schwer
Mönchengladbach/Grevenbroich · Im Prozess um eine versuchte Tötung hat das Opfer vor dem Landgericht Mönchengladbach ausgesagt. Die Frau (58) schilderte ihre Version der Tat.
(mape) Im Prozess um ein versuchtes Tötungsdelikt in einem Haus in der Grevenbroicher Innenstadt hat die Kronzeugin den Angeklagten schwer belastet. Vor dem Landgericht Mönchengladbach gab die 58-jährige Hausfrau und zweifache Mutter an, ihr Mann habe sie Anfang Januar nachts mit einem Messer attackiert und versucht, sie zu ersticken. Der Angeklagte hatte zuvor erklärt, er habe ihr nur Angst machen wollen. Das Paar lebt in Scheidung.
Glaubt man der Kronzeugin, dann hatte sie in der Nacht vom 4. auf den 5. Januar schlimme Minuten zu überstehen. Schon am späten Nachmittag habe das Drama seinen Lauf genommen. „Mein Mann hat zu Hause ein Zechgelage veranstaltet, mit Menschen, die ich nicht kannte“, so die Frau: „Es gab Alkohol, Drogen und laute Musik.“ Weil niemand im Haus habe schlafen können, habe es im Laufe des Abends Streit gegeben. „Ich habe die Polizei gerufen, weil er mich geschlagen und getreten hat.“ Die Beamten kamen, der Angeklagte wurde des Hauses verwiesen. „Die Polizisten haben ihn mehrfach gefragt, ob er noch im Besitz eines Schlüssels sei“, berichtete die Grevenbroicherin. „Das hat er verneint.“
Am frühen Morgen, gegen 4 Uhr, habe sie die Haustür und dann Geräusche aus der Küche gehört. Sie selbst habe auf der Couch gelegen. „Plötzlich stand er mit einem Messer vor mir“, so die 58-Jährige. Sie erlitt mehrere Verletzungen, die aber nicht tief waren. „Dafür war das Messer offenbar zu stumpf.“ Anschließend habe der Angeklagte versucht, sie mit einem Sweatshirt zu erdrosseln. Nach einem halbstündigen Todeskampf sei der Sohn auf das Geschehen aufmerksam geworden, habe seinen Vater weggerissen und die Mutter gerettet – so die Aussage des Opfers. Einen Tag habe sie im Krankenhaus verbracht. Nach Angaben der Frau war die Ehe schon lange zerrüttet. „Mein Mann war immer beruflich unterwegs, ich habe die Kinder quasi alleine großgezogen.“ Irgendwann habe er sich regelmäßig und „massenweise“ mit Prostituierten getroffen. „Warum sind Sie dann nicht zu Hause ausgezogen?“, wollte Richter Martin Alberring wissen. Dazu hätten ihr die finanziellen Mittel gefehlt, entgegnete die Zeugin, die wegen den Geschehnisse der Tatnacht unter Angstzuständen leidet. Der Angeklagte und seine Verteidigerin kündigten eine Entschädigung an. Der 61-Jährige wolle das Haus verkaufen, was in seinem alleinigen Besitz war. Vom Erlös wolle er Schmerzensgeld zahlen.