Hinter den Kulissen des Nachrichtendienstes So arbeitet der Verfassungsschutz in NRW
Düsseldorf · Aktuell diskutiert der Landtag über neue Aufgaben für den Nachrichtendienst. V-Schutz-Chef Burkhard Freier gewährt Einblick in Auftrag und Methoden.
Im NRW-Landtag diskutieren Experten und Politiker derzeit, ob der Verfassungsschutz des Landes mehr Befugnisse erhalten und künftig etwa kriminelle Clans unter Beobachtung nehmen soll. Das Ansinnen wirkt logisch, ist es doch Kernkompetenz des Nachrichtendienstes, abgeschottete Szenen zu infiltrieren und dort an brisante Informationen zu gelangen.
Die aktuelle Debatte geht auf einen entsprechenden Gesetzentwurf der AfD zurück. Die Fraktion erhält dafür durchaus Rückendeckung: Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) kritisiert in ihrer Stellungnahme für die Parlamentarier, der Staat mache sich derzeit „bewusst schlank und blind“. Der Polizei sei es aufgrund ihres Strafverfolgungszwangs nur „bedingt möglich, eine Struktur der Organisierten Kriminalität dauerhaft zu beobachten“.
Sprich: Polizisten müssen bei jeder noch so kleinen kriminellen Handlung eines Clanmitglieds dazwischengehen, selbst wenn sie sich so die Chance verbauen, schwerwiegendere Taten aufzudecken. Das gilt für die Verfassungsschützer nicht. Sie könnten den Delinquenten gewähren lassen und dranbleiben. „Wir haben einen anderen gesetzlichen Auftrag als die Polizei“, sagt Freier. Und den muss man kennen, um die Stolperfallen in der aktuellen Debatte zu verstehen.
Wer Burkhard Freier an dessen Arbeitsplatz besucht, wird gebeten, sein Handy in einem Safe im Foyer des Innenministeriums einzuschließen. Ein Glasaufzug fährt hinauf in den Sicherheitsbereich. Der Verfassungsschutz-Chef hat ein Büro mit Weitblick über die Dächer der Landeshauptstadt. „Wir sollen verhindern, dass die demokratische Ordnung von Extremisten unter Nutzung der demokratischen Freiheiten beseitigt wird. Deshalb klären wir extremistische Organisationen und Szenen auf – und warnen Politik und Öffentlichkeit vor derartigen Aktivitäten. Das ist unser Kernauftrag“, erklärt er. „Unser Auftrag ist nicht primär die Verhinderung von Straftaten. Deshalb hat der Verfassungsschutz einen Ermessensspielraum, ob wir sie anzeigen oder nicht.“
Die Polizei verfolgt Straftaten, der V-Schutz sickert in Szenen ein
Eine Überschneidung mit der Polizei gebe es immer dann, wenn Extremisten auch kriminell würden. Aber auch nur zeitweise. Denn die Polizei steige erst ein, wenn es dazu Anhaltspunkte gebe und sei spätestens mit einem Gerichtsurteil raus – der Verfassungsschutz sei meist lange zuvor und lange danach, auch während der Haft und nach der Haftentlassung, involviert.
Das ist es, was Freier mit dem anderen Auftrag meint: Die Polizei wolle in erster Linie konkrete Gefahren abwehren und Straftäter in Haft bringen. Der V-Schutz wolle in erster Linie extremistische Szenen kennen. Wann immer dabei konkrete Einzeltaten verfolgt würden, laufe man Gefahr, seine Methoden und Quellen zu verraten. „Das ist immer unsere Verantwortung, im Einzelfall zu entscheiden“, erklärt Freier. „Bei schwerwiegenden Straftaten gibt es aber kein Ermessen mehr.“
Wie die Arbeit des Verfassungsschutzes beginnt, skizziert Freier an einem realen Beispiel aus NRW: In einer Stadt hatte sich eine Szene aus etwa 20 Salafisten gebildet, die sich im Internet, aber auch in verschiedenen Moscheen austauschten und vernetzten. Zwei von ihnen waren zudem Angehörige arabisch-stämmiger Familienclans – was zeigt: deren Strukturen sind zum Teil schon jetzt Sache des Nachrichtendienstes. Für die Überwachung sollte eine Strategie entworfen werden. Das Problem: Die Beteiligten ließen bei ihrer Online-Kommunikation äußerste Vorsicht walten. Freier: „Diese Szenen sind sehr klandestin.“ Also wurde analysiert, welcher Akteur sich als Vertrauensperson eignen könnte– häufig abgekürzt als V-Mann, was allerdings in die Irre führt, denn es gibt durchaus auch weibliche V-Personen.
Wichtig ist laut Freier, dass diese designierten Vertrauenspersonen nicht selbst Straftaten begehen. Wer infrage kommt, wird unauffällig abgepasst und angesprochen. Die Quote sieht laut Behördenchef so aus: Von 100 als Vertrauenspersonen in Betracht kommenden Menschen werden zehn kontaktiert, davon sagt etwa einer zu. „Wir locken häufig mit Geld“, erklärt Freier. Die Quelle werde intensiv getestet, ob sie verlässlich und ehrlich ist. Dann wird ein Vertrag geschlossen, in dem sich beide Parteien zu absoluter Verschwiegenheit verpflichten.
Was der Verfassungsschutz in der Folge pro Information bezahlt, reicht allerdings nicht zum Leben – V-Person ist schließlich kein Beruf. Wie viele von ihnen es in NRW gibt, wie hoch das Budget für ihre Bezahlung ist – alles strenge Geheimsache Einblick hat allein das Parlamentarische Kontrollgremium des Landtages.
Ob eine Quelle preisgegeben wird, entscheidet man von Fall zu Fall
„Dass eine Quelle wieder verloren geht, kann immer passieren“, erklärt Freier weiter. Den V-Personen ist der Ausstieg ohnehin jederzeit und sofort erlaubt. Aber natürlich komme es auch vor, dass diese enttarnt würden – entweder durch die Szene selbst oder wenn sie doch als Zeuge vor Gericht gebraucht werden.
Für beide Fälle gebe es ein Schutzprogramm der Behörde für die Quellen. Ob sie für ein Strafverfahren preisgegeben werden, entscheide man im Einzelfall. Freier: „Je höher das Rechtsgut ist, desto eher treten wir zurück.“ Will sagen: Der Verfassungsschutz verzichtet für schwere Straftaten eher als für einen Ladendiebstahl auf eine kundige Quelle.
Auch bei seinen übrigen Ermittlungsmethoden darf der V-Schutz früher eingreifen, hat etwa weniger strenge Hürden, um ein Handy anzuzapfen. Trotzdem besteht Freier auf der Abgrenzung: „Wir sind ein Nachrichtendienst, kein Geheimdienst.“ Aufgabe sei die Aufklärung für Polizei, Politik und Gesellschaft – die Behörde hat nicht zuletzt einen starken öffentlichen Auftrag bei der Extremismusprävention, für den sie ihre Erkenntnisse einsetzt. Ein Geheimdienst, betont Freier, dürfe selbst handeln, eine Szene aktiv beeinflussen. „Wir beobachten und klären auf. Wir haben Augen und Ohren, aber keine Arme.“
Die wiederum habe die Polizei – und so ist es in den Augen des Behördenleiters auch gut. Clans geraten in den Blick der Verfassungsschützer, wenn es Verbindungen zu Extremisten gibt. „Aber in der Regel sind die Strukturen eben nicht extremistisch, sondern kriminell.“ Und somit in der originären Zuständigkeit der Polizei.
Wer das ändern wollte, glaubt Freier, müsste den Aufbau kostspieliger Doppelstrukturen in den beiden Sicherheitsapparaten hinnehmen. Ohnehin ist die Zusammenarbeit sehr viel enger als in der Vergangenheit. „Wir haben teils täglich gemeinsame Fallkonferenzen mit der Polizei“, erklärt Freier. Der rechtlich zulässige Informationsfluss sei so schon jetzt gewährleistet.