Hilden So verdienen Mini- Jobber mehr Geld

Mettmann/Erkrath · Die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten weist auf die Anhebung des Mindestlohns zum Jahreswechsel hin – und kritisiert die Ampel in Berlin.

(Red) Im Kreis Mettmann haben gut 25  000 Menschen einen Mini-Job. Davon arbeiten allein rund 1800 in der Gastronomie – die meisten verdienen dabei lediglich den gesetzlichen Mindestlohn. Ab diesem Jahr müssen sie für ihren 450-Euro-Job allerdings weniger arbeiten: höchstens 10,5 Stunden pro Woche – eine Viertelstunde weniger als bislang. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hin.

Als Grund nennt die NGG die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. Der ist zum Jahreswechsel auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Das wiederum bedeutet bei einem fixen „Mini-Monatslohn“ von 450 Euro dann automatisch auch weniger Arbeitszeit. „Die 9,82 Euro sind allerdings auch das absolute Lohn-Limit nach unten. Weniger darf kein Chef bezahlen – egal, in welcher Branche und für welchen Job“, erläutert NGG-Geschäftsführerin Zayde Torun. Sie rechnet schon bald mit weiteren Änderungen für Mini-Jobber: „Die Ampel-Koalition in Berlin will den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro heraufsetzen. Das sollte lieber früher als später passieren. Denn davon würden viele Beschäftigte im Kreis Mettmann profitieren – und längst nicht nur Mini-Jobber.“ Darüber hinaus soll die Verdienstgrenze nach Plänen der Bundesregierung ebenfalls steigen – auf 520 Euro pro Monat. „Wer dann als Mini-Jobber den Mindestlohn bekommt, muss nur noch 10 Stunden pro Woche arbeiten“, sagt die Geschäftsführerin der NGG-Region Düsseldorf-Wuppertal.

Dennoch sieht die Gewerkschaft die neuen 520-Euro-Jobs kritisch: Geringfügig Beschäftigte würden zwar 70 Euro im Monat mehr verdienen als heute. „Die Gefahr ist aber, dass Minijobs damit immer mehr reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Und sie drohen zur Teilzeit-Falle zu werden: Beschäftigte geben sich notgedrungen schneller mit 520 Euro pro Monat zufrieden, obwohl sie gern ein paar Stunden länger arbeiten und ein paar Euro mehr verdienen würden“, warnt Zayde Torun. Sie kritisiert, dass die Ampel-Koalition Mini-Jobs „nicht vom ersten Euro an sozialversicherungspflichtig“ gemacht habe. „Minijobs bieten keine Kranken-, keine Arbeitslosen- und keine Pflegeversicherung. Und in der Regel auch keine Einzahlung in die Rentenkasse. Bei regulären Arbeitsverhältnissen und Teilzeitjobs sieht das anders aus: Sie bieten das ‚soziale Netz‘ und damit enorme Vorteile“, so die Gewerkschafterin. Zugleich weist Torun darauf hin, dass trotz der Nachteile wichtige arbeitsrechtliche Standards für geringfügig entlohnte Jobs gelten. So haben Mini-Jobber Anspruch auf die Lohnfortzahlung bei Krankheit und auf bezahlten Urlaub.