Amphetamine gekauft, um es„richtig krachen zu lassen“

Sprockhöveler (27) besorgte sich vier Mal Aufputschmittel — und kam jetzt mit einem milden Urteil davon.

Sprockhövel/Hattingen. Wie leicht und unerwartet man vor Gericht landen kann, erlebte in dieser Woche ein 27-jähriger Sprockhöveler. Er musste sich vor dem Amtsgericht Hattingen wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten, kam dabei aber mit einem milden Urteil — einer Verwarnung mit dem Vorbehalt einer Geldstrafe — davon.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Sven R. vor, im Mai und Juni 2013 vier Mal Amphetamine gekauft zu haben. Vor Gericht konnte R. allerdings glaubhaft machen, dass der Rauschgiftkonsum eine einmalige, kurzfristige Angelegenheit war. Er und der Verkäufer hätten sich von der Arbeit gekannt und auch privat Kontakt gehabt. Als dann ein Freund aus früheren Zeiten nach Sprockhövel gekommen sei, habe er es mit diesem mal richtig „krachen lassen“ wollen.

Dafür habe er sich das Rauschgift — jeweils ein bis drei Gramm für zehn Euro pro Gramm — bei seinem Arbeitskollegen besorgt, gab R. zu. „Ich habe das mal ausprobiert, aber meine Frau fand das nicht so lustig”, gab der Angeklagte zähneknirschend zu Protokoll. Wegen der Einmaligkeit des Konsums, der insgesamt geringen Rauschgiftmenge und des umfassenden Geständnisses bat der Verteidiger von R. das Gericht um ein mildes Urteil. Dem wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht anschließen — letztendlich war für das Gericht der Rauschgiftkonsum aber ein „einmaliger Ausrutscher”.

So beschränkte sich das Urteil neben dem Schuldspruch auf eine Verwarnung - allerdings mit dem Vorbehalt, die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldstrafe doch noch zu verhängen, wenn der Angeklagte in den kommenden zwei Jahren erneut strafrechtlich auffallen sollte.