Bewährungsstrafe für Schreckschuss-Schützen
Täter kann sich nach eigenen Angaben nicht an den entscheidenden Abend erinnern.
Niedersprockhövel. Ein Ereignis, das allen Beteiligten sicher gut in Erinnerung bleiben wird, hatte jetzt das Amtsgericht Hattingen zu beurteilen. Im September vergangenen Jahres war es in der Kneipe An Zwiebelturm zu einem Streit zwischen zwei Männern gekommen.
Als einer der Männer handgreiflich wurde und dem anderen einen Faustschlag ins Gesicht versetzte, mischte sich ein dritter Mann ein, um die Streithähne zu trennen. Daraufhin schoss ihn der mutmaßliche Angreifer aus kurzer Entfernung mehrfach mit einer Schreckschusspistole ins Gesicht. Vermutlich, weil der Beschossene eine Brille trug, die seine Augen schütze, blieb es bei leichteren Verletzungen.
Bei dem Angeklagten wurde nach der Tat ein Blutalkoholgehalt von 1,5 Promille festgestellt. An das Geschehen an dem fraglichen Abend konnte er sich vor Gericht nicht erinnern, räumte aber ein, dass es durchaus so wie geschildert abgelaufen sein könnte.
Bei seiner Beurteilung berücksichtigte das Gericht, dass der Angeklagte seit 1995 an Krebs erkrankt ist und im Verlaufe des Tattages erfahren hatte, dass er seine Arbeitsstelle verliert.
Zwei Einzelstrafen für den Faustschlag und die gefährliche Körperverletzung mit der Pistole fasste das Gericht jetzt schließlich zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung zusammen. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte zudem innerhalb der nächsten sechs Monate insgesamt 100 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. wow