Bundesgericht gibt der Stadt Recht
Löhener Egge: Normenkontrollklage gegen Bebauungsplan abgewiesen.
Obersprockhövel. Nach der zwangweisen Öffnung der privaten Barrieren an der Löhener Egge hat die Stadt im dortigen Wegerechtsstreit einen weiteren Etappensieg gelandet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig schloss eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Löhener Egge/Schulweg endgültig aus. Der Bebauungsplan - Voraussetzung dafür, auch ein bisheriges Stück Privatstraße künftig als öffentlichen Verkehrsraum ausweisen zu dürfen - hat damit Bestandskraft. Der Oberverwaltungsgericht in Arnsberg hatte den Normenkontrollantrag der Erbengemeinschaft, der das Stück Privatstraße gehört, bereits im September zurückgewiesen und keine Revision zugelassen. Dagegen hatten sich die Eigentümer in höchster Instanz in Leipzig beschwert - ohne Erfolg.
"Das war zwar nur eines der noch laufenden Verfahren, aber ein grundlegendes", bewertet der Justitiar der Stadt, Rainer Kaschel. die Entscheidung aus Leipzig. "Der Bebaungsplan ist schließlich die Voraussetzung für das Enteignungsverfahren und eine Besitzeinweisung", sagt er.
Auch gegen das Enteigungsverfahren und die von der Bezirsregierung angeordnete vorzeitige Besitzeinweisung des Straßenstücks an die Stadt hat die Erbengemeinschaft Rechtsmittel eingelegt. Die Hauptverfahren vor dem Landgericht Arnsberg laufen noch. Den Antrag auf Wiederherstellung des alten Zustands nachdem die Stadt im November die Sperren abgerissen und das Wegestück wieder befahrbear gemacht hatte, lehnte das Landgericht unterdessen bereits im Dezember ab. Insofern ist Kaschel auch für die weiteren Verfahren zuversichtlich und sieht keinen Zeitdruck. "So wie der Zustand jetzt ist, ist es okay."