Prozess Nachbarschaftsstreit landet vor Gericht
Die Richter verurteilten die Beklagte zu vier Monaten Haft auf Bewährung.
Niedersprockhövel. Welche kriegerische Ausmaße ein Nachbarschaftsstreit annehmen kann, zeigte sich im Hattinger Amtsgericht. Die täglichen Auseinandersetzungen in einem Mehrfamilienhaus am Fritz-Lehmhaus-Weg brachten eine 50 Jahre alte Sprockhövelerin wiederholt auf die Anklagebank. Im Gerichtssaal traten die verhärteten Fronten zwischen der Beschuldigten und ihrem 54 Jahre alten Nachbarn zutage und führten nach dauerhaften Wortgefechten zum Saalverweis des Mannes.
Die Vorwürfe von Beleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt basieren auf Geschehnissen im vergangenen September. Demnach soll die Mieterin gegenüber ihrem Nachbarn ausgerastet sein, ihn wüst beschimpft, bedroht und seine Wohnungstür eingetreten haben. Beim Eintreffen der Polizei sei die Frau kaum zu bändigen gewesen und musste auf dem Boden überwältigt und fixiert werden.
„Sie hat auch uns beleidigt und angedroht, uns umbringen zu wollen. Außerdem hat sie geschrieben, getreten und um sich geschlagen“, erinnerte sich die als Zeugin geladene Polizistin und ergänzte: „Außerdem sind uns starke Stimmungsschwankungen mit abwechselndem aggressiv sein und weinen aufgefallen.“ Auf dem Weg in die geschlossene Psychiatrie des St.-Elisabeth-Krankenhauses in Niederwenigern habe die Angeklagte weiter randaliert. Ein Drogentest fiel positiv aus und offenbarte den Konsum von Heroin, Methadon und Psychopharmaka.
„Ich war einfach nervlich total fertig, weil mich mein Nachbar seit dem Tod meines Mannes ständig malträtiert. Seit einem Jahr macht der fast jeden Tag Theater, obwohl ich dem nix getan hab“, verteidigte sich die Angeklagte und fügte hinzu, dass auch sie andauernd beleidigt und bedroht werde. Die zerstörte Wohnungstür habe der Nachbar indes „mit besoffenem Schädel“ selbst eingetreten.
Das Gericht erkannte trotz Betäubungsmittelkonsums und „Zutuns des Nachbarn“ die Schuld der mehrfach vorbestraften Angeklagten und urteilte Polizei-Widerstand und -Beleidigungen mit einer viermonatigen Bewährungsstrafe unter Bereitstellung eines Bewährungshelfers.