Schiedsperson Jochen Pleines - Vertragen statt klagen

Jochen Pleines ist Schiedsmann und hat in seiner Amtszeit schon so machen Streit geschlichtet.

Haßlinghausen. Seine Motivation ist die Faszination: Denn zwischen dem, was das Gesetz vorsieht und dem, was im wahren Leben passiert, liegen oft Welten. Immer wieder macht Jochen Pleines diese Erfahrung. Seit etwa dreieinhalb Jahren ist er als Schiedsperson für den Bezirk Haßlinghausen-Hiddinghausen zuständig. Zwischen vier und acht Schiedsfälle bearbeitet er im Jahr, oft sind es Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber auch Beleidigungen oder sogar leichte Körperverletzung gehören dazu. Es sind Fälle, die im schlechtesten Fall vor Gericht landen. Oft gelingt es Pleines jedoch, eine Einigung zu finden, mit der beide Parteien leben können.

„Die Angelegenheit, mit der eine der Streitparteien zu mir kommt, ist oft nur die Spitze“, weiß Pleines. Über Jahre und Jahrzehnte, sogar über Generationen liegen manche Parteien schon im Streit. „Das, worum es dann im Konkreten geht, lässt sich meistens schnell klären.“ Soll heißen: Die Äste, die da über den Gartenzaun ragen, sind eigentlich gar nicht so schlimm, werden aber im Zuge anderer Konflikte zum Zankapfel, bei dem eine der Pateien schließlich mit dem Gericht droht. „Bevor diese Sachen bei Gericht landen, müssen sie aber erst über ein Schiedsgericht laufen“, erklärt Pleines. Das Schiedsgerichtverfahren hat für die Beteiligten durchaus Vorteile: Es ist kostengünstiger und es ist, wie Pleines betont, nicht an geltendes Recht gebunden. „Hauptsache ist, dass sich die Parteien einigen.“ Diese Einigung ist dann allerdings verbindlich: „Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten und gilt für 30 Jahre. „Sollte die Einigung also beispielsweise darin bestehen, dass ein bestimmter Baum gefällt wird, muss diese Fällung auch innerhalb eines festgesetzten Rahmen vollzogen werden.“

Rund 70 Prozent der Fälle, in denen Pleines aktiv wird, enden erfolgreich mit einer Einigung. „Dadurch nehmen wir den Gerichten natürlich viel Arbeit ab“, weiß Pleines. Der Ablauf des Verfahrens unterliegt einem klaren Schema: Es gibt einen Antragsteller und einen Antraggegner, gemeinsam werden sie in den Amtsraum der Schiedsperson geladen. Dort findet dann ein Gespräch statt, an dessen Ende möglichst eine Einigung steht. Weitere Termine sind nicht vorgesehen. „Die Leute, die hier sitzen, müssen häufig erstmal Dampf ablassen“, weiß Pleines. Ist das geschehen, liegt es an ihm, das Gespräch so zu moderieren, dass die Gegner sich gegenseitig zuhören und dass gemeinsam nach einer Lösung gesucht wird. „Da hilft es natürlich, wenn das ganze auf neutralem Raum und mit einem neutralen Dritten stattfindet“, weiß Pleines. Als Sprachwissenschaftler ist immer wieder erstaunt, was in solch verfahrenen Situationen ein vernünftiges Gespräch bringen kann. „Außerdem ist es mir wichtig, in einer Umgebung zu leben, die nicht durch Streit geprägt ist. Das ist sicherlich auch eine meiner Motivationen.“